Leistung · Winterdienst · Rhein-Kreis Neuss · Düsseldorf · Köln

Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss. Wir übernehmen Ihre Räumpflicht.

Schnee und Glätte sind nicht nur lästig – als Eigentümer haften Sie, wenn jemand auf Ihrem Gehweg stürzt. Unser Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss räumt und streut rechtssicher nach kommunaler Satzung, dokumentiert jeden Einsatz und nimmt Ihnen die Verkehrssicherungspflicht komplett ab. In Neuss, Düsseldorf, Köln und Mönchengladbach.

26× 5,0 Sterne bei Google Rechtssicher nach Satzung Jeder Einsatz dokumentiert
Leistungsumfang

Was unser Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss übernimmt

Von der ersten Schneeflocke bis zum letzten Frost – zuverlässig, früh am Morgen und lückenlos dokumentiert.

Schneeräumung von Gehwegen, Zuwegen, Eingängen und Hofflächen
Streuen bei Glätte mit geeignetem Streugut nach den Vorgaben der Satzung
Einsatz innerhalb der gesetzlichen Räumzeiten – auch früh morgens und am Wochenende
Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum und Uhrzeit – Ihr Haftungsnachweis
Bereitstellung & Auffüllung des Streuguts – Sie müssen nichts vorhalten
Übernahme der Verkehrssicherungspflicht – vertraglich klar geregelt
Saisonvertrag oder Einzeleinsatz – flexibel nach Ihrem Bedarf
Schnee-Abtransport bei großen Mengen auf Anfrage
Einblicke

Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss – im Einsatz für Sie

Zuverlässig vor Ort, bevor die Räumfrist abläuft – für sichere Wege rund um Ihre Immobilie.

Winterdienst Rhein-Kreis Neuss – Uhrmann im Einsatz für sichere Wege
Winterdienst Rhein-Kreis Neuss – Niels Uhrmann persönlich im Einsatz
Ihre Pflicht als Eigentümer

Räum- und Streupflichten – was Eigentümer wissen müssen

Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer. Die genauen Zeiten regelt die Satzung Ihrer Stadt. Am Beispiel Korschenbroich:

Werktags 7–20 Uhr

Gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen tagsüber unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigt werden.

Nachts gefallen → bis 7 Uhr

Fällt Schnee nach 20 Uhr, ist er am folgenden Werktag bis 7 Uhr morgens zu räumen.

Sonn- & Feiertags bis 9 Uhr

An Sonn- und Feiertagen verlängert sich die Frist morgens bis 9 Uhr.

Hinweis: Diese Zeiten entsprechen sinngemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Korschenbroich. In Düsseldorf, Köln, Mönchengladbach und anderen Kommunen können abweichende Fristen gelten. Wir richten uns immer nach der für Ihr Objekt gültigen Satzung. Mehr zu unserem kompletten Leistungsspektrum und unserem Hausmeisterservice im Rhein-Kreis Neuss. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden; bei Unfällen drohen zivilrechtliche Haftungsansprüche.

Ihr Vorteil

Warum Eigentümer uns den Winterdienst anvertrauen

Schlafen Sie ruhig, auch wenn es nachts schneit – wir sind früh am Morgen vor Ort.

Haftung abgegeben

Mit unserem Vertrag geht die Verkehrssicherungspflicht auf uns über. Im Streitfall belegen unsere dokumentierten Einsätze, dass geräumt wurde.

Früh vor Ort

Dank kurzer Wege in der Region sind wir rechtzeitig da, bevor die Räumfrist abläuft – auch am Wochenende und an Feiertagen.

Umlagefähig & dokumentiert

Die Kosten sind umlagefähig und sauber ausgewiesen – das erleichtert Ihre Nebenkostenabrechnung erheblich.

Häufige Fragen

Winterdienst – häufige Fragen

Klare Antworten zu Pflichten, Kosten und Ablauf.

Bin ich als Eigentümer zum Winterdienst verpflichtet?
Ja. Die Räum- und Streupflicht für Gehwege liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer und ist in der jeweiligen kommunalen Straßenreinigungssatzung geregelt. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und bei Unfällen Haftungsansprüche. Mit einem beauftragten Winterdienst übertragen Sie diese Pflicht vertraglich auf uns.
Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?
Die genauen Zeiten regelt die Satzung Ihrer Stadt. In Korschenbroich gilt beispielsweise: werktags von 7 bis 20 Uhr unverzüglich nach Schneefall; nachts gefallener Schnee bis 7 Uhr morgens des Folgetags, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. In Düsseldorf, Köln und anderen Orten können abweichende Zeiten gelten – wir richten uns nach der für Ihr Objekt gültigen Satzung.
Ist der Winterdienst auf die Mieter umlegbar?
Ja. Die Kosten für den Winterdienst zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der BetrKV und können über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.
Dokumentieren Sie die Einsätze?
Ja. Jeder Räum- und Streueinsatz wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert. Diese Nachweise sind im Streitfall entscheidend, um nachzuweisen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.
In welchen Orten bieten Sie Winterdienst an?
Wir übernehmen den Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss sowie in Düsseldorf, Köln und Mönchengladbach. Dank unseres Standorts in Korschenbroich sind wir früh am Morgen schnell vor Ort.
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Sichern Sie sich Ihren Winterdienst – bevor der erste Schnee fällt

Die besten Plätze sind im Herbst vergeben. Fragen Sie jetzt Ihren Winterdienst für den Rhein-Kreis Neuss, Düsseldorf, Köln oder Mönchengladbach an – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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