Winterdienst · Räumen & Streuen · Rhein-Kreis Neuss

Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss. Geräumt nach Satzung, jeder Einsatz dokumentiert.

Unser Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss räumt und streut Gehwege, Zugänge, Treppen und Hofflächen von Wohn- und Gewerbeobjekten in Korschenbroich, Neuss, Kaarst, Meerbusch, Grevenbroich, Dormagen, Jüchen, Mönchengladbach und Köln – zu den Zeiten, die die Satzung Ihrer Stadt vorschreibt. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Foto dokumentiert und ist damit Ihr Nachweis im Streitfall. Das Angebot erhalten Sie als Festpreis nach einer kostenlosen Besichtigung, als Saisonvertrag mit Bereitschaft.

Foto von Niels UhrmannIhr Ansprechpartner:
Niels Uhrmann, Inhaber
5,0 von 5 · 32 Bewertungen auf Google (10/2024–09/2026)ⓘ Hinweis zur Echtheit Räumen nach Satzung Jeder Einsatz dokumentiert

Winterdienst auf einen Blick

Leistung
Räumen und Streuen von Gehwegen, Zugängen, Treppen und Hofflächen
Zeiten
Nach der Satzung Ihrer Stadt. Beispiel Korschenbroich: Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich beseitigen; was nach 20 Uhr fällt, am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr
Breite
Beispiel Korschenbroich: Gehwege auf 1,50 m schneefrei
Streugut
Nach Satzung; auf öffentlichen Gehwegen abstumpfende Mittel, wo Salz verboten ist
Nachweis
Jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto
Vertrag
Saisonvertrag mit Bereitschaft, Festpreis nach kostenloser Besichtigung
Umlage
Als Betriebskosten umlagefähig (§ 2 Nr. 8 BetrKV), wenn der Mietvertrag es vorsieht
Städte
Korschenbroich, Neuss, Kaarst, Meerbusch, Grevenbroich, Dormagen, Jüchen, Mönchengladbach, Köln
Kontakt
02161 6829508

So läuft Ihr Winterdienst ab

  1. Anfrage: Sie rufen an (02161 6829508) oder nutzen das Formular.
  2. Besichtigung und Festpreis: Wir sehen uns Ihre Flächen vor Ort an und nennen Ihnen einen Festpreis für die Saison.
  3. Einsätze mit Protokoll: Bei Schnee und Glätte räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen nach der Satzung Ihrer Stadt und halten jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto fest.
Leistungsumfang

Was unser Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss umfasst

Von der ersten Schneeflocke bis zum letzten Frost – nach Satzung und lückenlos dokumentiert.

Schneeräumung von Gehwegen, Zuwegen, Eingängen und Hofflächen
Streuen bei Glätte mit geeignetem Streugut nach den Vorgaben der Satzung
Einsätze nach den Räumzeiten der Satzung, auch am Wochenende und an Feiertagen
Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum und Uhrzeit – Ihr Nachweis
Bereitstellung & Auffüllung des Streuguts – Sie müssen nichts vorhalten
Schriftlicher Winterdienstvertrag – mit Flächenliste, Zeiten und Dokumentation
Saisonvertrag mit Bereitschaft
Einblicke

Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss – im Einsatz für Sie

Räumen und Streuen nach Satzung, jeder Einsatz dokumentiert.

Uhrmann – Ihr Hausmeisterservice
Winterdienst Rhein-Kreis Neuss – Niels Uhrmann persönlich im Einsatz
Ihre Pflicht als Eigentümer

Räum- und Streupflichten – was Eigentümer wissen müssen

Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer. Die genauen Zeiten regelt die Satzung Ihrer Stadt. Am Beispiel Korschenbroich:

Zwischen 7 und 20 Uhr

Gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen tagsüber unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigt werden.

Nachts gefallen → bis 7 Uhr

Fällt Schnee nach 20 Uhr, ist er am folgenden Werktag bis 7 Uhr morgens zu räumen.

Sonn- & Feiertags bis 9 Uhr

An Sonn- und Feiertagen verlängert sich die Frist morgens bis 9 Uhr.

Hinweis: Diese Zeiten entsprechen sinngemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Korschenbroich. In Köln, Mönchengladbach und anderen Kommunen können abweichende Fristen gelten. Wir richten uns immer nach der für Ihr Objekt gültigen Satzung. Mehr zu unserem kompletten Leistungsspektrum und unserem Hausmeisterservice im Rhein-Kreis Neuss. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.

Ihr Vorteil

Warum Eigentümer uns den Winterdienst anvertrauen

Wenn es nachts schneit, räumen und streuen wir nach den Fristen Ihrer Satzung und halten jeden Einsatz fest.

Nachweis statt Streit

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Foto festgehalten. Kommt es zu einem Sturz, belegen die Protokolle, wann und wo geräumt und gestreut wurde.

Kurze Wege

Unser Sitz liegt in Korschenbroich, mitten im Einsatzgebiet. Die Touren planen wir nach den Räumzeiten der jeweiligen Satzung, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Umlagefähig & dokumentiert

Die Kosten sind umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht, und jeder Einsatz ist dokumentiert.

Häufige Fragen

Winterdienst – häufige Fragen

Klare Antworten zu Pflichten, Kosten und Ablauf.

Bin ich als Eigentümer zum Winterdienst verpflichtet?
Ja. Die Räum- und Streupflicht für Gehwege liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer und ist in der Satzung Ihrer Stadt geregelt (Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung). Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder. Sie können das Räumen und Streuen vertraglich an einen Winterdienst vergeben; eine Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer.
Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?
Die genauen Zeiten regelt die Satzung Ihrer Stadt. In Korschenbroich gilt beispielsweise: Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr fällt, muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt werden; fällt nachts Schnee, ist bis 7 Uhr morgens des Folgetags zu räumen, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. In Köln und anderen Orten können abweichende Zeiten gelten – wir richten uns nach der für Ihr Objekt gültigen Satzung.
Ist der Winterdienst auf die Mieter umlegbar?
Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Kosten für den Winterdienst zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 BetrKV und können dann über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.
Dokumentieren Sie die Einsätze?
Ja. Jeder Räum- und Streueinsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Foto dokumentiert. Im Streitfall zeigen die Protokolle, wann und wo geräumt und gestreut wurde.
In welchen Orten bieten Sie Winterdienst an?
Wir räumen und streuen in Korschenbroich, Kaarst, Neuss, Meerbusch, Grevenbroich, Dormagen, Jüchen, Mönchengladbach und Köln. Unser Sitz in Korschenbroich liegt mitten im Einsatzgebiet, die Wege sind kurz.
Übernimmt ein Hausmeisterservice auch den Winterdienst?
Ja. Wir bieten den Winterdienst allein oder zusammen mit Hausmeisterservice und Treppenhausreinigung an, mit einem Ansprechpartner. Wir räumen und streuen die vereinbarten Flächen nach der Satzung Ihrer Stadt und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto. Als Eigentümer behalten Sie eine Auswahl- und Kontrollpflicht.
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Einsatzgebiet

Winterdienst in Ihrer Stadt

Räum- und Streuzeiten, Besonderheiten vor Ort und unser Angebot für Ihr Objekt – wählen Sie Ihre Stadt.

Neuss

Gehwege nach Neusser Satzung – Innenstadt, Norf, Holzheim, Reuschenberg und Hafen.

Winterdienst Neuss →

Dormagen

Wohnanlagen in Hackenbroich und Horrem, Reihenhäuser in Nievenheim und Delhoven, Gewerbe im Top-West-Park.

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Jüchen

Nachbarstadt von Korschenbroich: Jüchen, Hochneukirch, Bedburdyck, Gierath und die neuen Ortsteile.

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Köln

Schwerpunkt Kölner Norden und Westen: Chorweiler, Nippes, Ossendorf, Ehrenfeld, Lindenthal und Innenstadt.

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