Winterdienst · Neuss · Innenstadt · Norf · Holzheim · Reuschenberg · Furth

Winterdienst Neuss. Räumen und Streuen nach der Winterdienstsatzung.

Sie suchen einen zuverlässigen Winterdienst in Neuss, der nach der Neusser Satzung räumt und streut? Wir räumen Gehwege, Zuwege und Hofflächen, dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto – für Hausverwaltungen, Eigentümer und Gewerbe.

Foto von Niels UhrmannIhr Ansprechpartner:
Niels Uhrmann, Inhaber
5,0 von 5 · 32 Bewertungen auf Google (10/2024–09/2026)ⓘ Hinweis zur Echtheit Persönliche Rückmeldung Eigenes Team, keine Subunternehmer
Vor Ort in Neuss

Winterdienst für Neuss – nah dran

Neuss regelt den Winterdienst seit dem 31. Juli 2024 in einer eigenen Satzung: Die Winterdienstsatzung (Ortsrecht Nr. 66/08) überträgt den Winterdienst auf den Gehwegen nach § 4 auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, bei Erbbaurecht auf die Erbbauberechtigten. Die Fahrbahnen der Straßen aus dem Straßenverzeichnis der Satzung betreut die Stadt nach drei Prioritätsstufen. Wer morgens nicht rechtzeitig geräumt hat, handelt ordnungswidrig und kann bei einem Sturz haften. Per Vertrag räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen für Sie.

Anfahrt und typische Objekte in Neuss

Unser Betrieb sitzt in Korschenbroich, der Nachbarstadt von Neuss: Der Korschenbroicher Stadtteil Glehn grenzt an Holzheim. In den Neusser Süden fahren wir über die B 230 und die A 46, nach Norf und Rosellen weiter über die A 57 bis zur Ausfahrt Neuss-Norf. Nordstadt, Innenstadt und Furth erreichen wir über die L 381. Bei Schnee planen wir die Tour nach den Fristen der Neusser Winterdienstsatzung.

Welche Objekttypen typisch sind, hängt stark vom Stadtteil ab. In der Innenstadt, im Dreikönigenviertel und in der Nordstadt sind es vor allem ältere Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser an schmalen Gehwegen, auf denen wenig Platz für den geräumten Schnee bleibt. In Erfttal, Weckhoven und Furth prägen größere Wohnanlagen mit mehreren Hauseingängen, Garagenhöfen und Tiefgaragen das Bild, in Holzheim, Grefrath, Hoisten und Reuschenberg Einfamilienhäuser neben kleineren Eigentümergemeinschaften. In Norf, Rosellen, Allerheiligen und Uedesheim überwiegen Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, in neueren Wohngebieten oft in verkehrsberuhigten Bereichen ohne eigenen Gehweg. Im Hammfeld und rund um den Hafen geht es um Büro- und Gewerbeobjekte mit Parkplätzen, Zufahrten und Lieferzonen.

Das übernehmen wir in Neuss nach der Winterdienstsatzung:

  • Räumen des Gehwegs auf der ganzen Länge Ihrer Grundstücksfront, bei Eckgrundstücken an jeder Straße, über die das Grundstück erschlossen ist
  • Eine durchgehende Gehbahn von 1,50 m, soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, abgestimmt auf die Räumrichtung vor den Nachbargrundstücken
  • Zugang zur Fahrbahn und zu Überwegen, dazu der Zugang zum Grundstückseingang
  • Hydranten, Schachtdeckel und Sinkkästen frei von Schnee und Eis halten
  • Schnee so lagern, dass Rinne, Fahrbahn, Radweg und Mülltonnenstellplätze frei bleiben
  • Streuen mit Sand, Splitt oder Granulat, Auftaumittel nur in den Ausnahmefällen des § 6
  • Jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto dokumentiert – Ihr Nachweis im Streitfall
  • Saisonvertrag mit Bereitschaft
Leistungsumfang

Was unser Winterdienst in Neuss umfasst

Vom ersten Frost im Spätherbst bis zum Tauwetter im März: Wir räumen nach den Vorgaben der Neusser Winterdienstsatzung und halten jeden Einsatz fest.

Räumen & Streuen

Gehwege, Hauszugänge, Hofflächen und Tiefgaragenzufahrten, gestreut mit abstumpfenden Mitteln, wie es § 6 der Winterdienstsatzung vorsieht.

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Bereitschaft & Wetterbeobachtung

In der Wintersaison behalten wir die Wetterlage für Neuss im Blick und planen die Einsätze nach den Fristen der Satzung: 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 9 Uhr.

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Was bei Ihnen bleibt

Per Vertrag räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen nach Satzung. Kommt es nach einem Sturz zum Streit, zeigt die Dokumentation, wann geräumt und womit gestreut wurde.

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Dokumentation je Einsatz

Datum, Uhrzeit, Fotos und eingesetztes Streugut halten wir je Einsatz fest – Ihr Nachweis für Versicherung, Eigentümerversammlung und Nebenkostenabrechnung.

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Hausmeister & Reinigung im Paket

Betreuen wir Ihr Haus in Neuss bereits mit Hausmeisterservice oder Treppenhausreinigung, kommt der Winterdienst in denselben Vertrag: ein Ansprechpartner für alles.

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Ihre Pflicht als Eigentümer

Räum- und Streuzeiten in Neuss

Maßgeblich ist die Winterdienstsatzung der Stadt Neuss vom 22. Januar 2024 (Ortsrecht Nr. 66/08, zuletzt geändert am 10. Oktober 2024). Die Fristen stehen in § 5 Abs. 4, Räumbreite und Streumittel in § 5 Abs. 1 und § 6.

Werktags 7 bis 20 Uhr

Fällt in dieser Zeit Schnee oder entsteht Glätte, wird unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt und gestreut, bei anhaltendem Schneefall so oft wie nötig.

Sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr

An Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht erst um 9 Uhr. Innerhalb dieses Zeitfensters gilt dasselbe wie werktags: sofort nach dem Schneefall handeln.

Nach 20 Uhr gefallen

Schnee und Glätte, die nach 20 Uhr entstehen, müssen am nächsten Morgen beseitigt sein: bis 7 Uhr, wenn ein Werktag folgt, sonst bis 9 Uhr.

1,50 m Gehbahn

Der Gehweg soll in 1,50 m Breite geräumt werden, soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen. Dazu kommen ein Zugang zur Fahrbahn in 1,50 m und ein Zugang zum Grundstückseingang in 1 m Breite.

Salz nur als Ausnahme

Auftauende Mittel wie Salz sind auf Gehwegen grundsätzlich untersagt. Erlaubt sind sie bei Eisregen oder Blitzeis, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen, an Zapfstellen und Schachtdeckeln sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und Tiefgaragenzugängen.

Sonderfälle

In verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Gemeinsame Geh- und Radwege zählen mit, Fußgängerzonen nimmt die Satzung aus.

Verstöße gegen § 5 und § 6 sind nach § 7 der Satzung Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, können Sie als Eigentümer zusätzlich zivilrechtlich haften. Mit unserem Vertrag räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen; bei Ihnen bleibt eine Auswahl- und Kontrollpflicht, und unsere Einsatzdokumentation hilft Ihnen, sie nachzuweisen. Den vollständigen Text finden Sie in der Winterdienstsatzung der Stadt Neuss (PDF), Hintergründe im Ratgeber zur Räum- und Streupflicht.

Einblicke

Unser Team in Neuss und der Region im Einsatz

Außenanlagen, Zuwege und Eingangsbereiche – gepflegt in jeder Jahreszeit.

Winterdienst Neuss – Objektpflege durch Uhrmann
Pflege der Außenanlagen durch Uhrmann in Neuss
Objektbetreuung durch Uhrmann in Neuss
Uhrmann im Einsatz für Hausverwaltungen in Neuss
Warum Uhrmann in Neuss

Warum Eigentümer in Neuss uns den Winterdienst anvertrauen

Wenn es nachts schneit, räumen und streuen wir nach den Fristen Ihrer Satzung und halten jeden Einsatz fest.

Kurze Wege

Holzheim grenzt an Korschenbroich-Glehn. Bei Schnee planen wir die Tour nach den Neusser Fristen.

Nachweis statt Streit

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Foto festgehalten. Kommt es zu einem Sturz, belegen die Protokolle, wann und wo geräumt und gestreut wurde.

Umlagefähig

Winterdienst zählt nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Kosten. Die Kosten können Sie über die Nebenkostenabrechnung umlegen, sofern der Mietvertrag das vorsieht.

Eigenes Team

Eigenes Team ohne Subunternehmer; Ihr fester Ansprechpartner ist der Inhaber.

Sie möchten den Winterdienst mit Reinigung und Hausmeisterdienst verbinden? Das geht in einem Vertrag: Facility Management Neuss.

Häufige Fragen

Fragen zum Winterdienst in Neuss

Zu welchen Zeiten muss in Neuss geräumt und gestreut werden?
Das regelt § 5 Abs. 4 der Winterdienstsatzung der Stadt Neuss: Schnee und Glätte, die werktags zwischen 7 und 20 Uhr oder sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr entstehen, sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen, so oft wie nötig. Was nach 20 Uhr fällt, muss am Folgetag bis 7 Uhr beseitigt sein, ist dieser ein Sonn- oder Feiertag, bis 9 Uhr.
Was kostet der Winterdienst in Neuss?
Den Preis bestimmen die Länge Ihrer Grundstücksfront, bei Eckgrundstücken jede erschließende Straße, dazu Zuwege, Hofflächen, Rampen und die Vertragsart: Saisonvertrag mit Bereitschaft. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen Festpreis. Eine städtische Gebühr für den Gehweg-Winterdienst sieht die Neusser Winterdienstsatzung nicht vor; die Pflicht selbst liegt bei Ihnen als Eigentümer. Mehr dazu: Winterdienst: Was kostet das? Pauschale und Umlage →
Wie breit muss ich den Gehweg vor meinem Einfamilienhaus räumen?
Nach § 5 Abs. 1 der Winterdienstsatzung soll der Gehweg in 1,50 m Breite geräumt oder abgestumpft werden, soweit die örtlichen Verhältnisse das zulassen; bei Gehwegen über 3 m Breite ist eine Bahn von mindestens 1,50 m zu schaffen. Hinzu kommen ein Zugang zur Fahrbahn in 1,50 m und ein Zugang zum Grundstückseingang in 1 m Breite. Die Pflicht gilt auf der ganzen Länge der Grundstücksfront, bei Eckgrundstücken an jeder Straße, über die das Grundstück erschlossen ist. Liegt Ihr Haus in einem verkehrsberuhigten Bereich ohne Gehweg, gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Bin ich nach der Beauftragung aus der Haftung?
Mit dem Winterdienstvertrag räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen nach der Satzung Ihrer Stadt und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto. Wie weit sich Ihre eigene Pflicht dadurch verringert, regelt der Vertrag. Eine Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt immer beim Eigentümer, und unsere Einsatzprotokolle helfen Ihnen, diese Kontrolle nachzuweisen.
Welches Streugut verwenden Sie?
Standard sind Sand, Splitt oder Granulat, wie § 6 Abs. 1 der Neusser Winterdienstsatzung es vorgibt. Auftauende Mittel wie Salz sind auf Gehwegen grundsätzlich verboten; wir setzen sie nur in den Ausnahmefällen des § 6 Abs. 2 ein, sparsam, ohne Schwefelverbindungen und nie auf Baumscheiben oder begrünten Flächen. Das Streugut bringen wir mit.
Darf an der Tiefgaragenrampe unserer WEG Salz gestreut werden?
Auf öffentlichen Gehwegen erlaubt § 6 Abs. 2 der Winterdienstsatzung auftauende Mittel ausdrücklich an gefährlichen Stellen wie Rampen sowie Auf- und Abgängen zu Tiefgaragen, wenn abstumpfende Mittel dort aus Sicherheitsgründen nicht ausreichen. Die Rampe auf dem Grundstück Ihrer Eigentümergemeinschaft erfasst die Satzung nicht, denn sie gilt nach § 1 nur für öffentliche Straßen, Wege und Plätze; dort zählt die Verkehrssicherungspflicht. Wir streuen an der Rampe nur so viel Salz wie nötig und halten angrenzende Beete und Baumscheiben frei.
Übernehmen Sie den Winterdienst für eine Eigentümergemeinschaft (WEG) in Neuss?
Ja. Vertragspartner ist die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung. Unser Angebot mit Flächenliste und Leistungsbeschreibung kann die Verwaltung der Eigentümerversammlung als Grundlage für den Beschluss vorlegen. Wir räumen und streuen die vereinbarten Gehwege, Zugänge und Stellflächen nach der Neusser Satzung und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto. Vermietende Eigentümer können die Kosten als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
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Winterdienst in Neuss anfragen

Nennen Sie uns Adresse und Stadtteil, die Länge der Grundstücksfront und besondere Stellen wie Treppen oder eine Tiefgaragenrampe. Wir melden uns persönlich, sehen uns das Objekt kostenlos an und nennen Ihnen einen Festpreis, als Saisonvertrag.

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