Winterdienst · Grevenbroich · Innenstadt · Wevelinghoven · Kapellen · Gustorf · Frimmersdorf

Winterdienst Grevenbroich. Räumen und streuen nach Satzung, jeden Einsatz belegt.

Sie brauchen einen Winterdienst in Grevenbroich für Ihr Mehrfamilienhaus, Ihre Wohnanlage oder Ihr Gewerbeobjekt? Wir räumen und streuen in der Innenstadt, in Wevelinghoven, Kapellen, Gustorf, Frimmersdorf und allen weiteren Stadtteilen, dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto.

Foto von Niels UhrmannIhr Ansprechpartner:
Niels Uhrmann, Inhaber
5,0 von 5 · 32 Bewertungen auf Google (10/2024–09/2026)ⓘ Hinweis zur Echtheit Persönliche Rückmeldung Eigenes Team, keine Subunternehmer
Vor Ort in Grevenbroich

Winterdienst für Grevenbroich – kurze Wege aus Korschenbroich

Grevenbroich ist eine der größten Städte im Rhein-Kreis Neuss und flächenmäßig weitläufig: Vom Stadtkern über Wevelinghoven und Kapellen bis zu den Ortsteilen rund um Frimmersdorf liegen die Objekte weit auseinander. Ein Winterdienst muss hier gut geplant sein, damit Mehrfamilienhäuser, Praxen, Ladenlokale und Betriebe morgens alle rechtzeitig geräumt sind.

Korschenbroich grenzt direkt an Grevenbroich. Wir stellen das Streugut, füllen es nach und halten jeden Einsatz mit Zeitstempel fest. Auf Wunsch kombinieren wir den Winterdienst mit Kontrollgang, Treppenhausreinigung und Müllplatzservice – ein Anbieter, eine Rechnung.

Das übernehmen wir in Grevenbroich:

  • Schneeräumung von Gehwegen, Zuwegen, Eingängen, Hofflächen und Tiefgaragenzufahrten
  • Streuen bei Glätte mit abstumpfendem Streugut nach Satzung
  • Einsätze nach den Räumzeiten der Satzung, auch am Wochenende und an Feiertagen
  • Bereitstellung und Nachfüllen des Streuguts
  • Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum, Uhrzeit und Foto
  • Schriftlicher Winterdienstvertrag mit Flächenliste, Zeiten und Dokumentation
  • Saisonvertrag mit Bereitschaft
Anfahrt aus Korschenbroich

Anfahrt und Objekttypen in Grevenbroich

Grevenbroich grenzt im Norden an Korschenbroich.

Nach Kapellen und Wevelinghoven fahren wir über die L 381 und die L 361, in die Innenstadt, nach Elsen, Orken und Noithausen über die L 382 durch Liedberg. Außerdem ist Grevenbroich über die A 46 mit den Anschlussstellen Grevenbroich und Grevenbroich-Kapellen angebunden. Ist Schneefall angekündigt, planen wir die Tour nach den Fristen der Satzung (§ 3 Abs. 3): werktags 7 Uhr, sonn- und feiertags 9 Uhr.

Stadtmitte, Südstadt, Orken, Noithausen, Elsen

Wohn- und Geschäftshäuser, Praxen und Ladenlokale mit dem Eingang direkt am Gehweg, dazu Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage. Hier kommt es auf den frühen Einsatz an, weil Anwohner, Beschäftigte und Kundschaft morgens gleichzeitig unterwegs sind.

Wevelinghoven und Kapellen

Im alten Ortskern von Wevelinghoven ältere Wohn- und Geschäftshäuser, in Kapellen Wohngebiete mit Reihenhäusern und Eigentumswohnanlagen. Rund um den Bahnhof Kapellen-Wevelinghoven sind Pendler schon früh zu Fuß unterwegs.

Hemmerden, Neukirchen, Hülchrath

Dörflich geprägte Ortsteile mit Einfamilien- und Doppelhäusern, umgebauten Hofanlagen und langen Grundstücksfronten. Bei Eckgrundstücken sind häufig zwei Gehwegseiten zu räumen.

Gustorf, Gindorf, Frimmersdorf, Neurath

Im Süden der Stadt liegen Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäuser neben Gewerbe- und Industrieflächen. Bei Betrieben geht es meist um Mitarbeiterparkplätze, Lieferzonen und Zugänge, die vor Schichtbeginn sicher begehbar sein müssen.

Wohnanlagen von Eigentümergemeinschaften

Tiefgaragenrampen, Außentreppen und Zuwege über das Grundstück sind private Flächen. Die Satzung regelt sie nicht, die Verkehrssicherungspflicht gilt dort trotzdem – deshalb gehören sie auf Wunsch mit in den Räumplan.

Lange Zufahrten und Hofflächen

Bei Betrieben und Hofanlagen mit langer Zufahrt ist die Zufahrt selbst privat, der Gehweg davor fällt unter die Satzung. Beides räumen wir in einem Einsatz und halten es in der Dokumentation fest.

Welche Gehwegseiten, Zuwege und Rampen zu Ihrem Objekt gehören, legen wir bei der kostenlosen Begehung fest. Brauchen Sie in Grevenbroich neben dem Winterdienst auch einen Hausmeisterservice oder eine Gebäudereinigung, bekommen Sie alles aus einer Hand.

Leistungsumfang

Was unser Winterdienst in Grevenbroich umfasst

Von der ersten Schneeflocke bis zum letzten Frost – nach Satzung und lückenlos dokumentiert.

Räumen & Streuen

Gehwege, Zuwege, Eingänge, Hofflächen und Tiefgaragenzufahrten in Grevenbroich – mit geeignetem Streugut nach den Vorgaben der Satzung.

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Bereitschaft & Wetterbeobachtung

In der Wintersaison beobachten wir die Wetterlage und planen die Einsätze nach den Räumfristen, auch am Wochenende und an Feiertagen.

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Was bei Ihnen bleibt

Per Vertrag räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen nach Satzung. Im Streitfall belegt unsere Dokumentation, wann geräumt und gestreut wurde.

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Dokumentation je Einsatz

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Foto festgehalten – Ihr Nachweis für Versicherung, Eigentümerversammlung und Nebenkostenabrechnung.

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Hausmeister & Reinigung im Paket

Winterdienst, Treppenhausreinigung und Kontrollgang aus einer Hand – ein Ansprechpartner, eine Rechnung.

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Ihre Pflicht als Eigentümer

Räum- und Streuzeiten in Grevenbroich

Für den Winter gilt in Grevenbroich eine eigene Satzung: die Winterdienst- und Gebührensatzung der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR vom 16.12.2022, in Kraft seit dem 1. Januar 2023. Nach § 2 Abs. 1 ist die Winterwartung aller Gehwege den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen, gemeinsame Fuß- und Radwege eingeschlossen. Was die Satzung im Einzelnen verlangt:

Tagsüber: unverzüglich

Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr fällt, und Glätte, die in dieser Zeit entsteht, sind unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen (§ 3 Abs. 3).

Nach 20 Uhr: werktags bis 7 Uhr

Schnee, der nach 20 Uhr fällt, und Glätte, die danach entsteht, müssen werktags bis 7 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein (§ 3 Abs. 3).

Sonn- und feiertags: bis 9 Uhr

Ist der folgende Tag ein Sonn- oder Feiertag, läuft die Frist für nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte bis 9 Uhr (§ 3 Abs. 3).

Räumbreite

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten (§ 3 Abs. 1). Wo Fußgänger die Straße selbst mitbenutzen, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen, gilt nach § 1 Abs. 1 eine Gehbahn von 1,50 Metern Breite ab begehbarem Straßenrand als Gehweg.

Salz nur ausnahmsweise

Salz und andere auftauende Stoffe sind auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Erlaubt sind sie nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichend wirken, sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder starken Gefälle- und Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden (§ 3 Abs. 2).

Haltestellen, Hydranten, Schneelager

An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und von Schulbussen muss ein gefahrloser Zu- und Abgang möglich sein (§ 3 Abs. 4). Geräumter Schnee gehört an den fahrbahnseitigen Gehwegrand, Straßeneinläufe und Hydranten bleiben frei, und Schnee vom Grundstück darf nicht auf Gehweg oder Fahrbahn geschafft werden (§ 3 Abs. 5).

Liegt Ihr Grundstück an einer Straße, die im Straßenverzeichnis der Satzung nicht den Streustufen 1 oder 2 zugeordnet ist, kommt die Fahrbahn hinzu: Dann sind auch gefährliche Stellen auf der Fahrbahn zu bestreuen (§ 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1). Die Bürgerinformation der Stadt nennt als Beispiele Zebrastreifen, Querungshilfen, Kreuzungen und steile Gefällestrecken. In Straßen der Streustufen 1 und 2 übernehmen die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR den Winterdienst auf der Fahrbahn selbst und erheben dafür eine Winterdienstgebühr. Welche Flächen an Ihrem Grundstück dazugehören, prüfen wir vor Vertragsbeginn anhand des Straßenverzeichnisses.

Verstöße gegen die Pflichten aus § 2 und § 3 sind nach § 9 der Satzung Ordnungswidrigkeiten. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, können Sie außerdem schadensersatzpflichtig werden. Mit unserem Vertrag räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen; bei Ihnen bleibt eine Auswahl- und Kontrollpflicht, und unsere Einsatzdokumentation hilft Ihnen, sie nachzuweisen. Soll ein Dritter die Winterwartung auch gegenüber den Stadtbetrieben an Ihrer Stelle übernehmen, sieht § 2 Abs. 2 dafür auf Ihren Antrag eine schriftliche Erklärung gegenüber den Stadtbetrieben vor; nötig sind deren Zustimmung und der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. Hintergründe zur Haftung erklärt unser Ratgeber zur Räum- und Streupflicht.

Einblicke

Unser Team in Grevenbroich und der Region im Einsatz

Außenanlagen, Zuwege und Eingangsbereiche – gepflegt in jeder Jahreszeit.

Winterdienst Grevenbroich – Objektpflege durch Uhrmann
Pflege der Außenanlagen durch Uhrmann in Grevenbroich
Objektbetreuung durch Uhrmann in Grevenbroich
Uhrmann im Einsatz für Hausverwaltungen in Grevenbroich
Warum Uhrmann in Grevenbroich

Warum Eigentümer in Grevenbroich uns den Winterdienst anvertrauen

Wenn es nachts schneit, räumen und streuen wir nach den Fristen Ihrer Satzung und halten jeden Einsatz fest.

Kurze Wege

Aus Korschenbroich sind die Wege nach Grevenbroich kurz. Die Tour planen wir nach den Fristen der Satzung, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Nachweis statt Streit

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Foto festgehalten. Kommt es zu einem Sturz, belegen die Protokolle, wann und wo geräumt und gestreut wurde.

Umlagefähig

Die Kosten des Winterdienstes gehören zu den Betriebskosten nach BetrKV und lassen sich auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag es vorsieht.

Eigenes Team

Eigenes Team ohne Subunternehmer; Ihr fester Ansprechpartner ist der Inhaber.

Häufige Fragen

Fragen zum Winterdienst in Grevenbroich

Ich zahle in Grevenbroich Winterdienstgebühren – muss ich den Gehweg trotzdem räumen?
Ja. Die Gebühr erheben die Stadtbetriebe Grevenbroich nach §§ 4 und 6 der Winterdienst- und Gebührensatzung für den Winterdienst auf der Fahrbahn von Straßen der Streustufen 1 und 2. Die Gehwege bleiben nach § 2 Abs. 1 Sache der Eigentümer: Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr sind unverzüglich zu beseitigen, nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages (§ 3 Abs. 3). Ist Ihre Straße keiner der beiden Streustufen zugeordnet, kommen gefährliche Stellen auf der Fahrbahn zu Ihren Pflichten hinzu. Wir prüfen das anhand des Straßenverzeichnisses der Satzung und nehmen alle Flächen, für die Sie zuständig sind, in den Räumplan auf.
Was kostet der Winterdienst in Grevenbroich?
Das hängt von Gehweglänge, Flächen, Anzahl der Eingänge und der Vertragsart ab. Sie erhalten ein Angebot als Saisonvertrag mit Bereitschaft – nach einer kostenlosen Begehung. Mehr dazu: Winterdienst: Was kostet das? Pauschale und Umlage →
Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?
Ja. Der Winterdienst zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung und kann über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
Bin ich nach der Beauftragung aus der Haftung?
Mit dem Winterdienstvertrag räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen nach der Satzung Ihrer Stadt und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto. Wie weit sich Ihre eigene Pflicht dadurch verringert, regelt der Vertrag. Eine Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt immer beim Eigentümer, und unsere Einsatzprotokolle helfen Ihnen, diese Kontrolle nachzuweisen.
Darf ich in Grevenbroich auf dem Gehweg Streusalz verwenden?
Nur in Ausnahmefällen. § 3 Abs. 2 der Winterdienst- und Gebührensatzung verbietet Salz und andere auftauende Stoffe auf Gehwegen grundsätzlich. Erlaubt sind sie bei besonderen Wetterlagen wie Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichend wirken, sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden, und salzhaltiger Schnee darf dort nicht gelagert werden. Wir streuen deshalb mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Sand, stellen das Streugut und füllen es nach. Für Rampen und Außentreppen auf Ihrem Grundstück stimmen wir das Streugut mit Ihnen ab.
Bieten Sie den Winterdienst auch für einzelne Häuser an?
Ja. Wir kombinieren den Winterdienst auf Wunsch mit Hausmeisterservice und Treppenhausreinigung.
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