Winterdienst Grevenbroich. Räumen und streuen nach Satzung, jeden Einsatz belegt.
Sie brauchen einen Winterdienst in Grevenbroich für Ihr Mehrfamilienhaus, Ihre Wohnanlage oder Ihr Gewerbeobjekt? Wir räumen und streuen in der Innenstadt, in Wevelinghoven, Kapellen, Gustorf, Frimmersdorf und allen weiteren Stadtteilen, dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto.
Niels Uhrmann, Inhaber
Winterdienst für Grevenbroich – kurze Wege aus Korschenbroich
Grevenbroich ist eine der größten Städte im Rhein-Kreis Neuss und flächenmäßig weitläufig: Vom Stadtkern über Wevelinghoven und Kapellen bis zu den Ortsteilen rund um Frimmersdorf liegen die Objekte weit auseinander. Ein Winterdienst muss hier gut geplant sein, damit Mehrfamilienhäuser, Praxen, Ladenlokale und Betriebe morgens alle rechtzeitig geräumt sind.
Korschenbroich grenzt direkt an Grevenbroich. Wir stellen das Streugut, füllen es nach und halten jeden Einsatz mit Zeitstempel fest. Auf Wunsch kombinieren wir den Winterdienst mit Kontrollgang, Treppenhausreinigung und Müllplatzservice – ein Anbieter, eine Rechnung.
Das übernehmen wir in Grevenbroich:
- Schneeräumung von Gehwegen, Zuwegen, Eingängen, Hofflächen und Tiefgaragenzufahrten
- Streuen bei Glätte mit abstumpfendem Streugut nach Satzung
- Einsätze nach den Räumzeiten der Satzung, auch am Wochenende und an Feiertagen
- Bereitstellung und Nachfüllen des Streuguts
- Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum, Uhrzeit und Foto
- Schriftlicher Winterdienstvertrag mit Flächenliste, Zeiten und Dokumentation
- Saisonvertrag mit Bereitschaft
Anfahrt und Objekttypen in Grevenbroich
Grevenbroich grenzt im Norden an Korschenbroich.
Nach Kapellen und Wevelinghoven fahren wir über die L 381 und die L 361, in die Innenstadt, nach Elsen, Orken und Noithausen über die L 382 durch Liedberg. Außerdem ist Grevenbroich über die A 46 mit den Anschlussstellen Grevenbroich und Grevenbroich-Kapellen angebunden. Ist Schneefall angekündigt, planen wir die Tour nach den Fristen der Satzung (§ 3 Abs. 3): werktags 7 Uhr, sonn- und feiertags 9 Uhr.
Stadtmitte, Südstadt, Orken, Noithausen, Elsen
Wohn- und Geschäftshäuser, Praxen und Ladenlokale mit dem Eingang direkt am Gehweg, dazu Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage. Hier kommt es auf den frühen Einsatz an, weil Anwohner, Beschäftigte und Kundschaft morgens gleichzeitig unterwegs sind.
Wevelinghoven und Kapellen
Im alten Ortskern von Wevelinghoven ältere Wohn- und Geschäftshäuser, in Kapellen Wohngebiete mit Reihenhäusern und Eigentumswohnanlagen. Rund um den Bahnhof Kapellen-Wevelinghoven sind Pendler schon früh zu Fuß unterwegs.
Hemmerden, Neukirchen, Hülchrath
Dörflich geprägte Ortsteile mit Einfamilien- und Doppelhäusern, umgebauten Hofanlagen und langen Grundstücksfronten. Bei Eckgrundstücken sind häufig zwei Gehwegseiten zu räumen.
Gustorf, Gindorf, Frimmersdorf, Neurath
Im Süden der Stadt liegen Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäuser neben Gewerbe- und Industrieflächen. Bei Betrieben geht es meist um Mitarbeiterparkplätze, Lieferzonen und Zugänge, die vor Schichtbeginn sicher begehbar sein müssen.
Wohnanlagen von Eigentümergemeinschaften
Tiefgaragenrampen, Außentreppen und Zuwege über das Grundstück sind private Flächen. Die Satzung regelt sie nicht, die Verkehrssicherungspflicht gilt dort trotzdem – deshalb gehören sie auf Wunsch mit in den Räumplan.
Lange Zufahrten und Hofflächen
Bei Betrieben und Hofanlagen mit langer Zufahrt ist die Zufahrt selbst privat, der Gehweg davor fällt unter die Satzung. Beides räumen wir in einem Einsatz und halten es in der Dokumentation fest.
Welche Gehwegseiten, Zuwege und Rampen zu Ihrem Objekt gehören, legen wir bei der kostenlosen Begehung fest. Brauchen Sie in Grevenbroich neben dem Winterdienst auch einen Hausmeisterservice oder eine Gebäudereinigung, bekommen Sie alles aus einer Hand.
Was unser Winterdienst in Grevenbroich umfasst
Von der ersten Schneeflocke bis zum letzten Frost – nach Satzung und lückenlos dokumentiert.
Räumen & Streuen
Gehwege, Zuwege, Eingänge, Hofflächen und Tiefgaragenzufahrten in Grevenbroich – mit geeignetem Streugut nach den Vorgaben der Satzung.
Mehr erfahren →Bereitschaft & Wetterbeobachtung
In der Wintersaison beobachten wir die Wetterlage und planen die Einsätze nach den Räumfristen, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Mehr erfahren →Was bei Ihnen bleibt
Per Vertrag räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen nach Satzung. Im Streitfall belegt unsere Dokumentation, wann geräumt und gestreut wurde.
Mehr erfahren →Dokumentation je Einsatz
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Foto festgehalten – Ihr Nachweis für Versicherung, Eigentümerversammlung und Nebenkostenabrechnung.
Mehr erfahren →Streugut
Wir stellen das Streugut und füllen nach.
Mehr erfahren →Hausmeister & Reinigung im Paket
Winterdienst, Treppenhausreinigung und Kontrollgang aus einer Hand – ein Ansprechpartner, eine Rechnung.
Mehr erfahren →Räum- und Streuzeiten in Grevenbroich
Für den Winter gilt in Grevenbroich eine eigene Satzung: die Winterdienst- und Gebührensatzung der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR vom 16.12.2022, in Kraft seit dem 1. Januar 2023. Nach § 2 Abs. 1 ist die Winterwartung aller Gehwege den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen, gemeinsame Fuß- und Radwege eingeschlossen. Was die Satzung im Einzelnen verlangt:
Tagsüber: unverzüglich
Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr fällt, und Glätte, die in dieser Zeit entsteht, sind unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen (§ 3 Abs. 3).
Nach 20 Uhr: werktags bis 7 Uhr
Schnee, der nach 20 Uhr fällt, und Glätte, die danach entsteht, müssen werktags bis 7 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein (§ 3 Abs. 3).
Sonn- und feiertags: bis 9 Uhr
Ist der folgende Tag ein Sonn- oder Feiertag, läuft die Frist für nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte bis 9 Uhr (§ 3 Abs. 3).
Räumbreite
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten (§ 3 Abs. 1). Wo Fußgänger die Straße selbst mitbenutzen, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen, gilt nach § 1 Abs. 1 eine Gehbahn von 1,50 Metern Breite ab begehbarem Straßenrand als Gehweg.
Salz nur ausnahmsweise
Salz und andere auftauende Stoffe sind auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Erlaubt sind sie nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichend wirken, sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder starken Gefälle- und Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden (§ 3 Abs. 2).
Haltestellen, Hydranten, Schneelager
An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und von Schulbussen muss ein gefahrloser Zu- und Abgang möglich sein (§ 3 Abs. 4). Geräumter Schnee gehört an den fahrbahnseitigen Gehwegrand, Straßeneinläufe und Hydranten bleiben frei, und Schnee vom Grundstück darf nicht auf Gehweg oder Fahrbahn geschafft werden (§ 3 Abs. 5).
Liegt Ihr Grundstück an einer Straße, die im Straßenverzeichnis der Satzung nicht den Streustufen 1 oder 2 zugeordnet ist, kommt die Fahrbahn hinzu: Dann sind auch gefährliche Stellen auf der Fahrbahn zu bestreuen (§ 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1). Die Bürgerinformation der Stadt nennt als Beispiele Zebrastreifen, Querungshilfen, Kreuzungen und steile Gefällestrecken. In Straßen der Streustufen 1 und 2 übernehmen die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR den Winterdienst auf der Fahrbahn selbst und erheben dafür eine Winterdienstgebühr. Welche Flächen an Ihrem Grundstück dazugehören, prüfen wir vor Vertragsbeginn anhand des Straßenverzeichnisses.
Verstöße gegen die Pflichten aus § 2 und § 3 sind nach § 9 der Satzung Ordnungswidrigkeiten. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, können Sie außerdem schadensersatzpflichtig werden. Mit unserem Vertrag räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen; bei Ihnen bleibt eine Auswahl- und Kontrollpflicht, und unsere Einsatzdokumentation hilft Ihnen, sie nachzuweisen. Soll ein Dritter die Winterwartung auch gegenüber den Stadtbetrieben an Ihrer Stelle übernehmen, sieht § 2 Abs. 2 dafür auf Ihren Antrag eine schriftliche Erklärung gegenüber den Stadtbetrieben vor; nötig sind deren Zustimmung und der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. Hintergründe zur Haftung erklärt unser Ratgeber zur Räum- und Streupflicht.
Unser Team in Grevenbroich und der Region im Einsatz
Außenanlagen, Zuwege und Eingangsbereiche – gepflegt in jeder Jahreszeit.
Warum Eigentümer in Grevenbroich uns den Winterdienst anvertrauen
Wenn es nachts schneit, räumen und streuen wir nach den Fristen Ihrer Satzung und halten jeden Einsatz fest.
Kurze Wege
Aus Korschenbroich sind die Wege nach Grevenbroich kurz. Die Tour planen wir nach den Fristen der Satzung, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Nachweis statt Streit
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Foto festgehalten. Kommt es zu einem Sturz, belegen die Protokolle, wann und wo geräumt und gestreut wurde.
Umlagefähig
Die Kosten des Winterdienstes gehören zu den Betriebskosten nach BetrKV und lassen sich auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag es vorsieht.
Eigenes Team
Eigenes Team ohne Subunternehmer; Ihr fester Ansprechpartner ist der Inhaber.
Fragen zum Winterdienst in Grevenbroich
Ich zahle in Grevenbroich Winterdienstgebühren – muss ich den Gehweg trotzdem räumen?
Was kostet der Winterdienst in Grevenbroich?
Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?
Bin ich nach der Beauftragung aus der Haftung?
Darf ich in Grevenbroich auf dem Gehweg Streusalz verwenden?
Bieten Sie den Winterdienst auch für einzelne Häuser an?
Winterdienst in Grevenbroich anfragen
Nennen Sie uns Adresse und Gehweglänge – wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück und erstellen ein Angebot als Saisonvertrag.
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