Winterdienst · Mönchengladbach · Rheydt · Eicken · Giesenkirchen · Odenkirchen · Neuwerk

Winterdienst Mönchengladbach. Sichere Gehwege, dokumentierte Einsätze.

Ihr Winterdienst in Mönchengladbach aus dem direkt angrenzenden Korschenbroich: Wir räumen und streuen Gehwege, Zuwege, Eingänge und Hofflächen nach der Straßenreinigungssatzung für Mönchengladbach, dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto – als Saisonvertrag.

Foto von Niels UhrmannIhr Ansprechpartner:
Niels Uhrmann, Inhaber
5,0 von 5 · 32 Bewertungen auf Google (10/2024–09/2026)ⓘ Hinweis zur Echtheit Persönliche Rückmeldung Eigenes Team, keine Subunternehmer
Vor Ort in Mönchengladbach

Winterdienst für Mönchengladbach – ein Nachbar, der früh aufsteht

Ob Altbau in Eicken, Wohnanlage in Rheydt oder Einfamilienhaus in Hardt: Den Gehweg vor dem Grundstück müssen in Mönchengladbach grundsätzlich die Eigentümer selbst räumen und streuen. In manchen Straßen, etwa in Stichstraßen, reicht diese Pflicht laut Straßenverzeichnis sogar bis zur Fahrbahnmitte.

Genau diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab – von Korschenbroich aus. Kündigt sich Schnee oder Glätte an, fahren wir unsere Touren in fester Reihenfolge nach den Fristen der Satzung ab. Das gilt auch dann, wenn es erst in den frühen Morgenstunden zu schneien beginnt.

Diese Aufgaben übernehmen wir für Sie:

  • Räumen der Gehwege in der Breite, die die Satzung verlangt, dazu Zuwege, Hauseingänge, Hofflächen und Tiefgaragenzufahrten
  • Streuen mit abstumpfenden Stoffen wie Splitt oder Granulat – Salz nur dort, wo die Satzung es ausnahmsweise erlaubt
  • Freihalten der Gehwegbereiche an Haltestellen vor Ihrem Grundstück sowie von Straßeneinläufen und Hydranten
  • Wo das Straßenverzeichnis es vorsieht: Räumen und Streuen der Fahrbahn bis zur Straßenmitte
  • Einsätze nach den Fristen der Satzung, auch an Sonn- und Feiertagen und tagsüber nach neuem Schneefall
  • Einsatzprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Foto; Streugut bringen wir mit und füllen es nach
  • Saisonvertrag mit Bereitschaft
Leistungsumfang

Was unser Winterdienst in Mönchengladbach umfasst

Von der ersten Schneeflocke bis zum letzten Frost – nach Satzung und lückenlos dokumentiert.

Räumen & Streuen

Gehwege, Zuwege, Eingänge, Hofflächen und Tiefgaragenzufahrten in Mönchengladbach – mit geeignetem Streugut nach den Vorgaben der Satzung.

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Bereitschaft & Wetterbeobachtung

In der Wintersaison beobachten wir die Wetterlage und planen die Einsätze nach den Räumfristen, auch am Wochenende und an Feiertagen.

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Was bei Ihnen bleibt

Per Vertrag räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen nach Satzung. Förmlich geht die Pflicht gegenüber mags nur mit deren Zustimmung nach § 2 Abs. 2 der Satzung über. Im Streitfall belegt unsere Dokumentation, wann geräumt und gestreut wurde.

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Dokumentation je Einsatz

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Foto festgehalten – Ihr Nachweis für Versicherung, Eigentümerversammlung und Nebenkostenabrechnung.

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Hausmeister & Reinigung im Paket

Winterdienst, Treppenhausreinigung und Kontrollgang aus einer Hand – ein Ansprechpartner, eine Rechnung.

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Satzung von mags

Räum- und Streuzeiten in Mönchengladbach – was die Satzung vorschreibt

In Mönchengladbach regelt die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 16. Dezember 2016, zuletzt geändert durch den Neunten Nachtrag vom 19. Dezember 2025, den Winterdienst. Erlassen hat sie mags – Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR, auf die die Stadt diese Aufgabe 2016 übertragen hat. Welche Gehwege und Fahrbahnen Eigentümer selbst räumen müssen, steht straßengenau im Straßenverzeichnis zur Satzung.

Tagsüber: 7 bis 20 Uhr

Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr fällt, und Glätte, die in dieser Zeit entsteht, sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte zu beseitigen – und bei Bedarf erneut (§ 3 Abs. 2).

Sonn- und Feiertage: ab 9 Uhr

An Sonn- und Feiertagen beginnt dieses Zeitfenster laut Satzung erst um 9 Uhr; es endet wie an Werktagen um 20 Uhr.

Schnee nach 20 Uhr

Für Schnee und Glätte nach 20 Uhr nennt mags in den Hinweisen für Anlieger als Frist werktags 7 Uhr und sonn- und feiertags 9 Uhr des folgenden Tages.

Räumbreite und Haltestellen

Die Satzung verlangt eine für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite (§ 3 Abs. 2); in den Hinweisen für Anlieger empfiehlt mags, mindestens 1,50 m breit zu räumen. An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und von Schulbussen muss ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet sein (§ 3 Abs. 3).

Streugut: Salz nur als Ausnahme

Gestreut wird mit abstumpfenden Stoffen. Auftauende Mittel wie Salz sind nur bei Eisregen und ähnlicher außergewöhnlicher Glätte oder auf Treppen, Rampen und vergleichbaren Gefahrenstellen zulässig; Baumscheiben und begrünte Flächen bleiben salzfrei (§ 3 Abs. 2).

Wohin mit dem Schnee?

Auf den fahrbahnseitigen Teil des Gehwegs, notfalls an den Fahrbahnrand – so, dass Fahr- und Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert werden. Einläufe und Hydranten bleiben frei, Schnee vom Grundstück darf nicht auf Gehweg oder Fahrbahn geschafft werden (§ 3 Abs. 4).

Wer diese Pflichten verletzt, handelt nach § 9 der Satzung ordnungswidrig und riskiert eine Geldbuße; kommt jemand auf einem ungeräumten Gehweg zu Schaden, kann zudem der Eigentümer haften. Mit unserem Vertrag räumen und streuen wir und dokumentieren jeden Einsatz; die Kontrolle bleibt bei Ihnen, unser Protokoll erleichtert sie. Soll die Pflicht auch gegenüber mags förmlich übergehen, verlangt § 2 Abs. 2 einen Antrag des Eigentümers, eine schriftliche Erklärung des Übernehmenden gegenüber mags, die Zustimmung von mags und den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung – ein Passus im Mietvertrag allein genügt laut mags nicht. Für den Antrag stellt mags eine Vorlage bereit. Zuständig ist mags, Abteilung Straßen- und Winterdienst, Am Nordpark 400, 41068 Mönchengladbach. Mehr zur Rechtslage im Ratgeber zur Räum- und Streupflicht.

Anfahrt aus Korschenbroich

Anfahrt und typische Objekte in Mönchengladbach

Von unserem Standort in Korschenbroich fahren wir über die L 382 (Pescher Straße) nach Lürrip, Neuwerk und in die Innenstadt, über die B 230 nach Giesenkirchen, Rheydt und Odenkirchen und über die A 52 in den Nordwesten nach Hardt.

Die Reihenfolge richtet sich nach Fristen und Fußgängeraufkommen: Eingänge an Geschäftsstraßen und Gehwege an Haltestellen zuerst, ruhige Wohnstraßen danach.

Innenstadt und Eicken

Typische Objekttypen: Altbau- und Nachkriegs-Mehrfamilienhäuser in geschlossener Bebauung, Wohn- und Geschäftshäuser mit Laden oder Praxis im Erdgeschoss, Hinterhöfe mit Müllplatz.

Rheydt und Odenkirchen

Typische Objekttypen: Wohn- und Geschäftshäuser an den Einkaufsstraßen, Wohnanlagen von Eigentümergemeinschaften mit mehreren Eingängen, Tiefgaragenrampen und Außentreppen, die bei Glätte besondere Aufmerksamkeit brauchen.

Neuwerk, Lürrip und Giesenkirchen

Typische Objekttypen: Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhauszeilen und kleinere Mehrfamilienhäuser, Garagenhöfe an Stichstraßen – dort kann die Räumpflicht laut Straßenverzeichnis bis zur Fahrbahnmitte reichen.

Hardt, Rheindahlen, Wickrath und Nordpark

Typische Objekttypen: Einfamilienhäuser und Höfe mit langen privaten Zufahrten in den ländlicher geprägten Stadtteilen, Büro- und Gewerbeflächen mit Parkplätzen und Zufahrten wie am Nordpark.

Einblicke

Unser Team in Mönchengladbach und der Region im Einsatz

Außenanlagen, Zuwege und Eingangsbereiche – gepflegt in jeder Jahreszeit.

Objektpflege durch Uhrmann
Pflege der Außenanlagen durch Uhrmann
Objektbetreuung durch Uhrmann
Uhrmann im Einsatz für Hausverwaltungen
Warum Uhrmann in Mönchengladbach

Warum Eigentümer in Mönchengladbach uns den Winterdienst anvertrauen

Wenn es nachts schneit, räumen und streuen wir nach den Fristen Ihrer Satzung und halten jeden Einsatz fest.

Kurze Wege

Neuwerk, Lürrip und Giesenkirchen erreichen wir von Korschenbroich aus auf kurzem Weg. Die Tour planen wir nach den Fristen der mags-Satzung, auch an Sonn- und Feiertagen.

Einsätze belegt

Per Vertrag räumen und streuen wir Gehweg, Zuwege und Hofflächen und halten jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto fest.

Umlagefähig

Die Kosten des Winterdienstes gehören zu den Betriebskosten nach BetrKV und lassen sich auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag es vorsieht.

Eigenes Team

Eigenes Team ohne Subunternehmer; Ihr fester Ansprechpartner ist der Inhaber.

Häufige Fragen

Fragen zum Winterdienst in Mönchengladbach

Zu welchen Zeiten muss in Mönchengladbach geräumt und gestreut werden?
Nach § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung von mags sind Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr, unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen, bei Bedarf auch mehrmals. Für Schnee, der nach 20 Uhr fällt, nennt mags als Frist werktags 7 Uhr und sonn- und feiertags 9 Uhr des Folgetags. Unsere Touren sind auf diese Fristen ausgelegt.
Was kostet der Winterdienst in Mönchengladbach?
Das hängt von Gehweglänge, Flächen, Anzahl der Eingänge und der Vertragsart ab. Sie erhalten ein Angebot als Saisonvertrag mit Bereitschaft – nach einer kostenlosen Begehung. Mehr dazu: Winterdienst: Was kostet das? Pauschale und Umlage →
Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?
Ja. Der Winterdienst zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung und kann über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
Wie läuft der Winterdienst für ein Mehrfamilienhaus in Mönchengladbach ab?
Ob Sie als Eigentümer räumen müssen, steht im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung von mags (§ 2 Abs. 1). Wir sehen uns Gehweg, Zugänge, Hofflächen und Stellplätze vor Ort an und nennen Ihnen einen Festpreis. Im Winter räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen nach der Satzung und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto; die Berichte erhalten Sie per E-Mail. Die Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen, unsere Protokolle erleichtern den Nachweis.
Reicht der Vertrag mit Ihnen, damit ich in Mönchengladbach von der Räum- und Streupflicht befreit bin?
Per Vertrag räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen. Eine Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen als Eigentümer; unser Einsatzprotokoll hilft Ihnen, sie nachzuweisen. Förmlich von der Pflicht aus der Satzung entbunden sind Sie laut mags aber erst, wenn mags einer Übertragung zugestimmt hat. Dafür verlangt § 2 Abs. 2 einen Antrag bei mags, eine schriftliche Erklärung des Übernehmenden und den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und gilt nur, solange die Versicherung besteht. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer; mags stellt dafür eine Vorlage bereit.
Welches Streugut verwenden Sie?
Auf öffentlichen Gehwegen streuen wir mit abstumpfenden Stoffen wie Splitt oder Granulat, wie es § 3 Abs. 2 der Satzung vorschreibt. Auftauende Mittel wie Salz sind dort nur bei Eisregen und ähnlicher außergewöhnlicher Glätte oder auf Treppen, Rampen und vergleichbaren Gefahrenstellen erlaubt, auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie. Streugut bringen wir selbst mit und füllen es bei Bedarf nach.
Ich zahle Straßenreinigungsgebühren an mags – muss ich den Gehweg trotzdem selbst räumen?
Grundsätzlich ja. Mit der Gebühr bezahlen Sie die Reinigung und den Winterdienst, die mags selbst übernimmt. Sie richtet sich nach der Frontlänge des Grundstücks, der Zahl der wöchentlichen Reinigungen und der Winterdienstklasse der Straße (§ 6): Straßen der Klasse I räumt und streut mags vorrangig, Straßen der Klasse II nachrangig. Den Gehweg vor dem Grundstück müssen Eigentümer grundsätzlich selbst räumen und streuen, auch vor dem Einfamilienhaus. Welche Pflicht für Ihre Adresse gilt, steht im Straßenverzeichnis zur Satzung; wir sehen es bei der Besichtigung gemeinsam mit Ihnen nach.
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Winterdienst in Mönchengladbach anfragen

Nennen Sie uns Adresse, Gehweglänge und Besonderheiten wie Zufahrt, Außentreppe oder Tiefgaragenrampe. Wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück; nach der Besichtigung und dem Blick ins Straßenverzeichnis folgt Ihr Festpreisangebot als Saisonvertrag.

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