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Laub auf Gehweg, Hof und Zufahrt: wer kehren muss und wie oft

Wer das Laub vor dem Haus kehren muss, wie oft und was bei einem Sturz gilt: nach den Satzungen von Korschenbroich, Neuss und Mönchengladbach.

Kurz beantwortet

Das Wichtigste in Kürze

Laub auf dem öffentlichen Gehweg muss der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks beseitigen, wenn die Straßenreinigungssatzung seiner Stadt ihm die Reinigung auferlegt; Mieter nur nach klarer Vereinbarung. Wie oft, regelt jede Stadt selbst: Korschenbroich wöchentlich, Neuss mindestens alle 14 Tage, Mönchengladbach nach dem Straßenverzeichnis. Wird nasses Laub gefährlich, muss früher gekehrt werden.

Wer ist für das Laub auf dem Gehweg zuständig?

Die Stadt überträgt die Reinigung auf die Grundstückseigentümer

Straßen in geschlossener Ortslage reinigt zunächst die Gemeinde. Sie darf die Reinigung der Gehwege per Satzung den Eigentümern der angrenzenden, durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegen, die der Fahrbahn, soweit das zumutbar ist (§ 1 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 StrReinG NRW). Korschenbroich und Mönchengladbach tun das für die im Straßenverzeichnis gekennzeichneten Fahrbahnen und Gehwege, Neuss für die Gehwege und an Straßen außerhalb seines Verzeichnisses auch für die Fahrbahn (jeweils § 2 der Satzung).

Mönchengladbach zählt das Laub ausdrücklich zur Gehwegreinigung: Sie umfasst „unabhängig vom Verursacher auch die Beseitigung von Wildkraut oder Unkraut, sowie Laub und sonstigen Verunreinigungen“ (§ 3 Abs. 1). Korschenbroich bezieht Verunreinigungen ebenfalls unabhängig vom Verursacher ein (§ 3 Abs. 3) und nennt das Laub in § 3 Abs. 1 eigens (siehe unten). Ob das Laub vom eigenen Baum oder vom Straßenbaum stammt, spielt in beiden Städten keine Rolle.

Wann ein Mieter kehren muss und wann nicht

Mieter kehren nur, wenn es mit ihnen vereinbart ist; einseitig kann der Vermieter keine neue Pflicht einführen (§ 311 Abs. 1 BGB). Nach dem Bundesgerichtshof entlastet es den Vermieter nur, wenn die Aufgabe klar und eindeutig vereinbart ist, und wer sie an Mieter oder einen Dienstleister gibt, muss weiter kontrollieren (Urteil vom 22.01.2008, VI ZR 126/07, Rn. 9; der Fall betraf die Streupflicht). Am sichersten ist eine Klausel im Mietvertrag; zur Hausordnung siehe den Ratgeber Winterdienst im Mietrecht. Gegenüber der Stadt bleibt der Eigentümer verpflichtet, solange sie nicht auf seinen Antrag einem Dritten zugestimmt hat (§ 4 Abs. 3 StrReinG NRW; Korschenbroich § 2 Abs. 2, Neuss § 2 Abs. 4, Mönchengladbach § 2 Abs. 2).

Wie oft und bis wann muss gekehrt werden?

Der Turnus nach der Satzung, je Stadt getrennt

Tipp für das Smartphone: Die Tabelle lässt sich seitlich wischen.

Gehweg und Fahrbahn: Turnus nach § 3 Abs. 1 der Satzungen (geprüft am 23.09.2026)
Stadt Wie oft Bis wann
Korschenbroich wöchentlich 01.04. bis 30.09.: bis 10.00 Uhr
01.10. bis 31.03.: bis 12.00 Uhr
Neuss mindestens alle 14 Tage, das ganze Jahr bis 19.00 Uhr
Mönchengladbach wie im Straßenverzeichnis festgelegt keine Uhrzeit in der Satzung

Ab 1. Oktober: spätere Uhrzeit, gleiche Pflicht (Korschenbroich)

Am 1. Oktober ändert sich in Korschenbroich nur die Uhrzeit: Bis zum 31. März muss die wöchentliche Reinigung bis 12.00 Uhr statt bis 10.00 Uhr erledigt sein (§ 3 Abs. 1). Für Schnee und Glätte gilt dieselbe Satzung: Räum- und Streupflicht in Korschenbroich.

Laub außerhalb des Turnus, wenn es gefährlich wird

Der Turnus ist eine Mindestregel. In Korschenbroich gilt: „Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt“ (§ 3 Abs. 1). In Neuss ist das Intervall bei stärkerer Verunreinigung zu verkürzen (§ 3 Abs. 1). Das Oberlandesgericht Hamm hat für eine Stadt, die einen Geh- und Radweg selbst reinigte, entschieden: Weil Laub wetterabhängig fällt, genügt ein starrer Plan nicht. Ständig laubfrei muss der Weg nicht sein, das Laub darf aber nicht liegen bleiben, bis sich vermoderte, glitschige Schichten bilden (Urteil vom 09.12.2005, 9 U 170/04, Rn. 23).

Wie weit reicht die Fläche? Gehweg, Fahrbahn, Rinne, eigene Zufahrt

  • Gehweg: in Korschenbroich in ganzer Breite, selbständige Gehwege nur bis zur Mitte, wenn auf beiden Seiten Pflichtige sind (§ 3 Abs. 3); in Mönchengladbach in ganzer Breite (§ 3 Abs. 1); in Neuss bis zur Mitte, wenn auf beiden Seiten Grundstücke angrenzen (§ 2 Abs. 1).
  • Fahrbahn: wo sie übertragen ist und beide Straßenseiten reinigungspflichtig sind, bis zur Straßenmitte (Korschenbroich § 3 Abs. 2, Neuss § 2 Abs. 2, Mönchengladbach § 2 Abs. 1). Hat die Straße in Korschenbroich nur auf einer Seite einen Pflichtigen, gilt die ganze Fläche (§ 3 Abs. 2).
  • Rinne: Korschenbroich und Mönchengladbach zählen alles außer den Gehwegen zur Fahrbahn, nämlich „die gesamte übrige Straßenoberfläche“ (Korschenbroich § 1 Abs. 4, Mönchengladbach § 1 Abs. 3). Die Rinne am Bordstein gehört damit zur Fahrbahn und ist dort mitzureinigen, wo die Fahrbahnreinigung übertragen ist.
  • Hof, Zugang und eigene Zufahrt: Hier gilt keine Satzung. Der Eigentümer muss aber Gefahren für Mieter, Besucher und Lieferanten abwenden und haftet bei schuldhafter Verletzung nach § 823 Abs. 1 BGB. Einen festen Turnus gibt es nicht; mehr dazu im Ratgeber Gartenpflege für Mehrfamilienhäuser.

Wenn jemand auf nassem Laub stürzt: Haftung und Beweislage

Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Körper oder die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt, muss Schadensersatz leisten (§ 823 Abs. 1 BGB), bei Verletzungen auch Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB). Anlieger, denen die Gehwegreinigung nach § 4 Abs. 1 StrReinG NRW übertragen ist, haften bei Verstößen nach diesem allgemeinen Deliktsrecht (BGH, Urteil vom 14.02.2017, VI ZR 254/16, Rn. 5). Eine Satzung ist nach dem Bundesgerichtshof regelmäßig so auszulegen, dass sie keine Pflichten über die Grenze der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit hinaus begründet (ebd., Leitsatz b und Rn. 9).

Im Fall des OLG Hamm war eine Radfahrerin in eine dicke, nasse Laubschicht gefahren. Die Stadt haftete, der Radfahrerin rechnete das Gericht aber ein Mitverschulden von 60 Prozent an (§ 254 Abs. 1 BGB; 9 U 170/04, Rn. 17, 25 und 26).

Vor Gericht muss der Verletzte die Pflicht und ihre schuldhafte Verletzung beweisen; so hat es der Bundesgerichtshof für die Streupflicht formuliert (Urteil vom 12.06.2012, VI ZR 138/11, Rn. 9). Gestritten wird über Tatsachen: Wie viel Laub lag wo, und wann wurde zuletzt gekehrt? Notieren Sie, wann gekehrt wurde, mit Datum und Foto.

Wohin mit dem Laub? Kompost, Biotonne, Grünschnitt

Zusammengekehrtes Laub darf nicht in der Rinne liegen bleiben: Kehricht ist nach der Säuberung unverzüglich zu entfernen (jeweils § 3 Abs. 1 der drei Satzungen).

  • Korschenbroich: Laub darf in die braune Biotonne, in die Grünbündelabfuhr dagegen nicht.
  • Neuss: Laub darf als Gartenkleinabfall in die Biotonne, wenn es nicht selbst kompostiert wird (§ 17 Abs. 5 der Abfallsatzung). 2025 holte die AWL Laub vom öffentlichen Gehweg nach Terminvereinbarung ab (Meldung der Stadt vom 28.10.2025).
  • Mönchengladbach: Laub gehört nach mags in die Biotonne oder auf den Kompost. Ist die Tonne voll, nehmen die GEM-Wertstoffhöfe Heidgesberg und Luisental eine Kofferraumladung an.

Laub in der Betriebskostenabrechnung: was umlagefähig ist

Umlegen kann der Vermieter, wenn der Mietvertrag es vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB). Das Kehren von Gehweg und Fahrbahn durch einen Dienstleister lässt sich der Straßenreinigung zuordnen; dazu zählen ausdrücklich die „Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen“ (§ 2 Nr. 8 BetrKV). Laub auf Rasen, Wegen, Hof und Zufahrt gehört zur Gartenpflege; sie umfasst auch die Pflege von „Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen“ (§ 2 Nr. 10 BetrKV). Erledigt ein Hauswart die Arbeit, darf sie dort nicht zusätzlich abgerechnet werden (§ 2 Nr. 14 BetrKV). Mehr dazu: Welche Hausmeister- und Reinigungskosten sind umlagefähig?

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 23.09.2026.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der geprüften Gesetze, Urteile und Satzungen: 23.09.2026.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Laub auf dem Gehweg

Muss ich Laub vom Gehweg vor meinem Haus kehren?
Ja, wenn die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt die Gehwegreinigung den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke auferlegt. Welche Straßen betroffen sind, steht im Straßenverzeichnis zur Satzung.
Wie oft muss Laub gekehrt werden?
Das regelt jede Stadt selbst: Korschenbroich wöchentlich, vom 1. Oktober bis 31. März bis 12.00 Uhr, sonst bis 10.00 Uhr; Neuss mindestens alle 14 Tage bis 19.00 Uhr; Mönchengladbach nach dem Straßenverzeichnis. Wird nasses Laub gefährlich, muss früher gekehrt werden.
Muss der Mieter das Laub kehren?
Nur wenn es mit ihm klar und eindeutig vereinbart ist, am sichersten im Mietvertrag. Der Vermieter muss dann kontrollieren, ob gekehrt wird (BGH, Urteil vom 22.01.2008, VI ZR 126/07). Gegenüber der Stadt bleibt der Eigentümer verpflichtet.
Wer haftet, wenn jemand auf nassem Laub ausrutscht?
Wer zur Reinigung verpflichtet ist und sie schuldhaft versäumt, kann Schadensersatz und Schmerzensgeld schulden (§ 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB). Ein Mitverschulden des Gestürzten mindert den Anspruch (§ 254 Abs. 1 BGB).
Darf das zusammengekehrte Laub in der Rinne liegen bleiben?
Nein. Nach den Satzungen von Korschenbroich, Neuss und Mönchengladbach ist Kehricht nach der Säuberung unverzüglich zu entfernen, etwa in die Biotonne oder auf den eigenen Kompost.
Kann der Vermieter die Kosten der Laubentfernung umlegen?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB): Gehweg und Fahrbahn als Straßenreinigung (§ 2 Nr. 8 BetrKV), Laub auf Rasen, Wegen, Hof und Zufahrt als Gartenpflege (§ 2 Nr. 10 BetrKV).
Aus der Praxis

Laub entfernen lassen: Gartenpflege im Herbst

Im Herbst entfernen wir im Rahmen der Gartenpflege das Laub von Rasen, Wegen, Eingängen und Einfahrten Ihres Grundstücks nach festem Pflegeplan. Für den Gehweg davor gilt die Satzung Ihrer Stadt; die Pflicht dort bleibt beim Eigentümer. Den Heckenschnitt übernehmen wir auf Wunsch gleich mit; welcher Schnitt wann erlaubt ist, erklärt unser Ratgeber Hecke schneiden: was wann erlaubt ist. Bei uns arbeitet ein eigenes Team ohne Subunternehmer; Ihr fester Ansprechpartner ist der Inhaber. Das Angebot erhalten Sie als Festpreis nach Besichtigung.

Gartenpflege in Korschenbroich, Neuss und Mönchengladbach · Hausmeisterservice

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