Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss. Geräumt nach Satzung, jeder Einsatz dokumentiert.
Unser Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss räumt und streut Gehwege, Zugänge, Treppen und Hofflächen von Wohn- und Gewerbeobjekten in Korschenbroich, Neuss, Kaarst, Meerbusch, Grevenbroich, Dormagen, Jüchen, Mönchengladbach und Köln – zu den Zeiten, die die Satzung Ihrer Stadt vorschreibt. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Foto dokumentiert und ist damit Ihr Nachweis im Streitfall. Das Angebot erhalten Sie als Festpreis nach einer kostenlosen Besichtigung, als Saisonvertrag mit Bereitschaft.
Niels Uhrmann, Inhaber
Winterdienst auf einen Blick
- Leistung
- Räumen und Streuen von Gehwegen, Zugängen, Treppen und Hofflächen
- Zeiten
- Nach der Satzung Ihrer Stadt. Beispiel Korschenbroich: Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich beseitigen; was nach 20 Uhr fällt, am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr
- Breite
- Beispiel Korschenbroich: Gehwege auf 1,50 m schneefrei
- Streugut
- Nach Satzung; auf öffentlichen Gehwegen abstumpfende Mittel, wo Salz verboten ist
- Nachweis
- Jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto
- Vertrag
- Saisonvertrag mit Bereitschaft, Festpreis nach kostenloser Besichtigung
- Umlage
- Als Betriebskosten umlagefähig (§ 2 Nr. 8 BetrKV), wenn der Mietvertrag es vorsieht
- Städte
- Korschenbroich, Neuss, Kaarst, Meerbusch, Grevenbroich, Dormagen, Jüchen, Mönchengladbach, Köln
- Kontakt
- 02161 6829508
So läuft Ihr Winterdienst ab
- Anfrage: Sie rufen an (02161 6829508) oder nutzen das Formular.
- Besichtigung und Festpreis: Wir sehen uns Ihre Flächen vor Ort an und nennen Ihnen einen Festpreis für die Saison.
- Einsätze mit Protokoll: Bei Schnee und Glätte räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen nach der Satzung Ihrer Stadt und halten jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto fest.
Was unser Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss umfasst
Von der ersten Schneeflocke bis zum letzten Frost – nach Satzung und lückenlos dokumentiert.
Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss – im Einsatz für Sie
Räumen und Streuen nach Satzung, jeder Einsatz dokumentiert.
Räum- und Streupflichten – was Eigentümer wissen müssen
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer. Die genauen Zeiten regelt die Satzung Ihrer Stadt. Am Beispiel Korschenbroich:
Zwischen 7 und 20 Uhr
Gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen tagsüber unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigt werden.
Nachts gefallen → bis 7 Uhr
Fällt Schnee nach 20 Uhr, ist er am folgenden Werktag bis 7 Uhr morgens zu räumen.
Sonn- & Feiertags bis 9 Uhr
An Sonn- und Feiertagen verlängert sich die Frist morgens bis 9 Uhr.
Hinweis: Diese Zeiten entsprechen sinngemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Korschenbroich. In Köln, Mönchengladbach und anderen Kommunen können abweichende Fristen gelten. Wir richten uns immer nach der für Ihr Objekt gültigen Satzung. Mehr zu unserem kompletten Leistungsspektrum und unserem Hausmeisterservice im Rhein-Kreis Neuss. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
Warum Eigentümer uns den Winterdienst anvertrauen
Wenn es nachts schneit, räumen und streuen wir nach den Fristen Ihrer Satzung und halten jeden Einsatz fest.
Nachweis statt Streit
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Foto festgehalten. Kommt es zu einem Sturz, belegen die Protokolle, wann und wo geräumt und gestreut wurde.
Kurze Wege
Unser Sitz liegt in Korschenbroich, mitten im Einsatzgebiet. Die Touren planen wir nach den Räumzeiten der jeweiligen Satzung, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Umlagefähig & dokumentiert
Die Kosten sind umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht, und jeder Einsatz ist dokumentiert.
Winterdienst – häufige Fragen
Klare Antworten zu Pflichten, Kosten und Ablauf.
Bin ich als Eigentümer zum Winterdienst verpflichtet?
Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?
Ist der Winterdienst auf die Mieter umlegbar?
Dokumentieren Sie die Einsätze?
In welchen Orten bieten Sie Winterdienst an?
Übernimmt ein Hausmeisterservice auch den Winterdienst?
Sichern Sie sich Ihren Winterdienst – bevor der erste Schnee fällt
Wer früh beauftragt, lässt sich besser in die Tour einplanen. Fragen Sie jetzt Ihren Winterdienst für Ihr Objekt an – wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück.
Winterdienst in Ihrer Stadt
Räum- und Streuzeiten, Besonderheiten vor Ort und unser Angebot für Ihr Objekt – wählen Sie Ihre Stadt.
Neuss
Gehwege nach Neusser Satzung – Innenstadt, Norf, Holzheim, Reuschenberg und Hafen.
Winterdienst Neuss →Mönchengladbach
Wohnanlagen in Rheydt, Eicken und Giesenkirchen – direkt angrenzend an unseren Standort.
Winterdienst Mönchengladbach →Kaarst
Zuwege, Einfahrten und Gehwege in Kaarst, Büttgen, Holzbüttgen, Vorst und Driesch.
Winterdienst Kaarst →Meerbusch
Lange Zufahrten in Büderich und Lank-Latum, Büros und Praxen in Osterath.
Winterdienst Meerbusch →Grevenbroich
Innenstadt, Wevelinghoven, Kapellen, Gustorf – in fester Route geräumt.
Winterdienst Grevenbroich →Korschenbroich
Unser Betriebssitz – kurze Anfahrt nach Kleinenbroich, Glehn, Liedberg, Pesch und Herrenshoff.
Winterdienst Korschenbroich →Dormagen
Wohnanlagen in Hackenbroich und Horrem, Reihenhäuser in Nievenheim und Delhoven, Gewerbe im Top-West-Park.
Winterdienst Dormagen →Jüchen
Nachbarstadt von Korschenbroich: Jüchen, Hochneukirch, Bedburdyck, Gierath und die neuen Ortsteile.
Winterdienst Jüchen →Köln
Schwerpunkt Kölner Norden und Westen: Chorweiler, Nippes, Ossendorf, Ehrenfeld, Lindenthal und Innenstadt.
Winterdienst Köln →Ratgeber: Räum- und Streupflicht
Zeiten, Pflichten, Streugut und Haftung – für Korschenbroich und Neuss erklärt.
Räum- und Streupflicht in Korschenbroich →Räum- und Streupflicht in Neuss →
Ratgeber: Was kostet Winterdienst?
Saisonpauschale oder Preis je Einsatz, sieben Preisfaktoren, was Angebote in der Region unterscheidet, Vertrags-Checkliste, Umlage auf Mieter und Steuervorteil.
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Räumzeiten, Räumbreite und Salzregeln nach den Satzungen von Korschenbroich, Neuss, Kaarst, Meerbusch, Grevenbroich, Dormagen, Jüchen und Mönchengladbach im Vergleich.
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Wann Mieter Schnee räumen müssen und was bei Krankheit oder Urlaub gilt.
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Streupflicht nach Satzung, Beweislast und Mitverschulden und was bei einem beauftragten Winterdienst bei Eigentümern und Vermietern bleibt.
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