Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss. Wir übernehmen Ihre Räumpflicht.
Schnee und Glätte sind nicht nur lästig – als Eigentümer haften Sie, wenn jemand auf Ihrem Gehweg stürzt. Unser Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss räumt und streut rechtssicher nach kommunaler Satzung, dokumentiert jeden Einsatz und nimmt Ihnen die Verkehrssicherungspflicht komplett ab. In Neuss, Düsseldorf, Köln und Mönchengladbach.
Was unser Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss übernimmt
Von der ersten Schneeflocke bis zum letzten Frost – zuverlässig, früh am Morgen und lückenlos dokumentiert.
Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss – im Einsatz für Sie
Zuverlässig vor Ort, bevor die Räumfrist abläuft – für sichere Wege rund um Ihre Immobilie.
Räum- und Streupflichten – was Eigentümer wissen müssen
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer. Die genauen Zeiten regelt die Satzung Ihrer Stadt. Am Beispiel Korschenbroich:
Werktags 7–20 Uhr
Gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen tagsüber unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigt werden.
Nachts gefallen → bis 7 Uhr
Fällt Schnee nach 20 Uhr, ist er am folgenden Werktag bis 7 Uhr morgens zu räumen.
Sonn- & Feiertags bis 9 Uhr
An Sonn- und Feiertagen verlängert sich die Frist morgens bis 9 Uhr.
Hinweis: Diese Zeiten entsprechen sinngemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Korschenbroich. In Düsseldorf, Köln, Mönchengladbach und anderen Kommunen können abweichende Fristen gelten. Wir richten uns immer nach der für Ihr Objekt gültigen Satzung. Mehr zu unserem kompletten Leistungsspektrum und unserem Hausmeisterservice im Rhein-Kreis Neuss. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden; bei Unfällen drohen zivilrechtliche Haftungsansprüche.
Warum Eigentümer uns den Winterdienst anvertrauen
Schlafen Sie ruhig, auch wenn es nachts schneit – wir sind früh am Morgen vor Ort.
Haftung abgegeben
Mit unserem Vertrag geht die Verkehrssicherungspflicht auf uns über. Im Streitfall belegen unsere dokumentierten Einsätze, dass geräumt wurde.
Früh vor Ort
Dank kurzer Wege in der Region sind wir rechtzeitig da, bevor die Räumfrist abläuft – auch am Wochenende und an Feiertagen.
Umlagefähig & dokumentiert
Die Kosten sind umlagefähig und sauber ausgewiesen – das erleichtert Ihre Nebenkostenabrechnung erheblich.
Winterdienst – häufige Fragen
Klare Antworten zu Pflichten, Kosten und Ablauf.
Bin ich als Eigentümer zum Winterdienst verpflichtet?
Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?
Ist der Winterdienst auf die Mieter umlegbar?
Dokumentieren Sie die Einsätze?
In welchen Orten bieten Sie Winterdienst an?
Sichern Sie sich Ihren Winterdienst – bevor der erste Schnee fällt
Die besten Plätze sind im Herbst vergeben. Fragen Sie jetzt Ihren Winterdienst für den Rhein-Kreis Neuss, Düsseldorf, Köln oder Mönchengladbach an – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
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