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Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

Ein Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus mit 6 bis 20 Wohneinheiten sollte in der Regel wöchentlich gereinigt werden, kleinere Häuser bis etwa 6 Wohneinheiten alle 14 Tage. Große Anlagen, Häuser mit Aufzug oder Publikumsverkehr brauchen häufiger eine Reinigung, vor allem im Eingangsbereich. Welcher Turnus passt, hängt außerdem von Bodenbelag, Lage und Jahreszeit ab – dieser Ratgeber zeigt die Faustregeln und was in welchen Turnus gehört.

Kurz zusammengefasst

Das Wichtigste in Kürze

  • Kleine Häuser bis 6 Wohneinheiten: 14-tägig. Mehrfamilienhäuser ab 6 Wohneinheiten: wöchentlich. Große Anlagen und Gewerbe: häufiger.
  • Eingangsbereich, Handläufe, Briefkästen und Aufzug prägen den Eindruck – sie gehören in jeden Turnus.
  • Fenster, Keller und Grundreinigung im Monats- oder Jahresrhythmus einplanen.
  • Ein Reinigungsplan mit Aushang macht den Turnus transparent und beendet Diskussionen.
  • Die Kosten sind umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage der Gebäudereinigung vorsieht.

Faustregeln nach Hausgröße

  • Bis etwa 6 Wohneinheiten: alle 14 Tage. Wenig Durchgangsverkehr, überschaubare Fläche.
  • 6 bis 20 Wohneinheiten: wöchentlich. Das ist der Standard für die meisten Mehrfamilienhäuser.
  • Mehr als 20 Wohneinheiten, Aufzug oder mehrere Eingänge: ein- bis zweimal wöchentlich, Eingangsbereich und Aufzug bei Bedarf häufiger.
  • Gewerbe im Haus, Praxen, Publikumsverkehr: Eingangsbereich täglich oder mehrmals wöchentlich, das restliche Treppenhaus wöchentlich.

Was das Intervall beeinflusst

Lage und Wetter: Häuser an Hauptstraßen und Objekte im Herbst und Winter (Laub, Nässe, Streusplitt) brauchen kürzere Intervalle. Bodenbelag: Heller Naturstein und Fliesen zeigen Schmutz schneller als dunkler Terrazzo; Holzstufen verlangen schonende, aber regelmäßige Pflege. Bewohnerstruktur: Familien mit Kindern, Haustiere und viele Lieferungen erhöhen den Reinigungsbedarf. Technik: Aufzüge, Glastüren und Briefkastenanlagen sammeln Fingerabdrücke und sind das Erste, was Besucher sehen.

Dazu im Ratgeber: Treppenhausreinigung im Winter: Streugut, Nässe und der richtige Turnus

Was in welchen Turnus gehört

Bei jeder Reinigung

Treppen, Podeste und Flure feucht wischen, Eingangsbereich und Fußmatten reinigen, Handläufe, Lichtschalter, Klingel- und Briefkastenanlage abwischen, Glastüren am Eingang, Aufzugkabine, Papier und Unrat entfernen.

Monatlich

Treppenhausfenster innen, Fensterbänke, Heizkörper, Kellerabgang und Kellerflure, Spinnweben, Waschküche und Trockenraum.

Ein- bis zweimal im Jahr

Grundreinigung der Böden mit Aufbereitung, Fenster außen, Leuchten und Lampenschirme, Kellerräume, Müllplatz gründlich, nach dem Winter Streureste aufkehren.

Warum ein Reinigungsplan mit Aushang Streit vermeidet

Die häufigste Beschwerde in Mehrfamilienhäusern lautet nicht „schlecht geputzt“, sondern „gar nicht geputzt“ – meist, weil niemand weiß, wann die Reinigung stattfindet. Ein Reinigungsplan im Treppenhaus mit Wochentag, Leistungen und Ansprechpartner löst das Problem: Mieter sehen, was vereinbart ist, die Verwaltung kann die Ausführung prüfen, und bei Beschwerden lässt sich sofort klären, ob der Turnus eingehalten wurde. In jedem Haus, das wir betreuen, hängt unser Infoblatt mit unseren Kontaktdaten aus. Die Einsätze dokumentieren wir auf Wunsch mit Datum, Uhrzeit und Foto.

Kosten und Umlage

Die Kosten der Treppenhausreinigung hängen von Etagen, Eingängen, Belag und Intervall ab und werden als Festpreis pro Monat vereinbart. Sie gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht – Details im Ratgeber zu umlagefähigen Kosten. Ein kürzeres Intervall kostet mehr, spart aber Grundreinigungen und schützt den Bodenbelag.

Kehrwoche oder Dienstleister?

Die Reinigung durch die Mieter im Wechsel funktioniert in kleinen Häusern mit stabiler Nachbarschaft – vorausgesetzt, sie ist im Mietvertrag wirksam vereinbart. In größeren Häusern scheitert sie an Urlaub, Krankheit, unterschiedlichen Maßstäben und der Frage, wer das Treppenhaus im Erdgeschoss putzt. Ein Dienstleister bringt feste Intervalle, gleichbleibende Qualität, eigene Mittel und Geräte sowie Dokumentation mit – und die Kosten sind umlagefähig. Wie unsere Treppenhausreinigung abläuft, lesen Sie auf der Leistungsseite.

Ob Mieter das Treppenhaus selbst putzen müssen, erklärt unser Ratgeber Treppenhausreinigung durch Mieter.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Reinigungshäufigkeit

Reicht eine monatliche Reinigung?
Für bewohnte Mehrfamilienhäuser in der Regel nicht. Spätestens nach zwei Wochen sind Eingangsbereich und Treppen sichtbar verschmutzt. Monatliche Intervalle eignen sich nur für sehr kleine Häuser mit wenig Durchgang.
Muss im Winter häufiger gereinigt werden?
Meist ja. Nässe, Laub und Streusplitt werden ins Haus getragen. Viele Verwaltungen erhöhen den Turnus oder lassen zusätzlich den Eingangsbereich reinigen.
Wer legt das Intervall fest?
Der Eigentümer oder die Hausverwaltung, bei Eigentümergemeinschaften die Versammlung. Wir empfehlen ein Intervall nach einer Begehung und passen es bei Bedarf an.
Was gehört nicht zur regelmäßigen Treppenhausreinigung?
Grundreinigungen nach Bauarbeiten, Reinigung von Wohnungen und Kellerabteilen der Mieter sowie Schäden durch Vandalismus – diese Leistungen werden gesondert beauftragt.
Können Mieter das Intervall beeinflussen?
Indirekt. Beschwerden über Verschmutzung sind ein Signal, den Turnus zu prüfen. Die Entscheidung liegt beim Vermieter, der auch die Kosten über die Betriebskosten weitergibt.
Aus der Praxis

Treppenhausreinigung nach festem Plan

Wir reinigen Treppenhäuser im Rhein-Kreis Neuss, in Mönchengladbach und Düsseldorf wöchentlich oder 14-tägig – mit eigenem Team und Dokumentation.

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