Winterdienst Meerbusch. Verlässlich geräumt, sauber dokumentiert.
Ihr Winterdienst in Meerbusch: Wir räumen und streuen für Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser, Büros und Praxen in Büderich, Osterath, Lank-Latum, Strümp und Nierst – nach der Satzung der Stadt Meerbusch, jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto dokumentiert.
Niels Uhrmann, Inhaber
Winterdienst für Meerbusch – lange Zuwege, hohe Ansprüche
Meerbusch verbindet gehobene Wohnlagen mit Büro- und Gewerbestandorten: großzügige Grundstücke mit langen Zufahrten in Büderich und Lank-Latum, Wohnanlagen und Praxen in Osterath und Strümp, dazu Unternehmen entlang der Autobahnen. Lange Wege bedeuten mehr Fläche, die morgens rechtzeitig frei sein muss.
Für den Winterdienst kommt in Meerbusch eine Besonderheit hinzu: Auf Gehwegen ist Salz nach § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt grundsätzlich verboten. Wir räumen deshalb gründlich bis auf den Belag und streuen mit abstumpfendem Streugut wie Splitt oder Sand. Auftausalz setzen wir nur dort ein, wo die Satzung es ausdrücklich zulässt – etwa bei Eisregen oder an Treppen und Rampen.
Das übernehmen wir in Meerbusch:
- Räumen des Gehwegs entlang Ihres Grundstücks in der Breite, die Fußgänger brauchen
- Räumen von Zuwegen, Hauseingängen, Hofflächen und Tiefgaragenzufahrten auf dem Grundstück
- Streuen mit Splitt oder Sand – Salz nur in den Ausnahmefällen, die die Satzung nennt
- Schnee am fahrbahnseitigen Gehwegrand lagern, Straßeneinläufe und Hydranten frei halten
- Vorab-Klärung anhand des Straßenreinigungsverzeichnisses: nur Gehweg, auch Verbindungsweg oder sogar Fahrbahn?
- Einsatzprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Foto zu jedem Einsatz
- Saisonvertrag mit Bereitschaft
Winterdienst in Meerbusch: Leistungen im Überblick
Räumen ohne Salz bedeutet mehr Handarbeit pro Meter Gehweg. Deshalb legen wir für jedes Objekt in Meerbusch vorab fest, welche Flächen in welcher Reihenfolge an der Reihe sind.
Räumen & Streuen
Gehweg, Zuwege, Eingänge und Hofflächen – geräumt bis auf den Belag und ohne Salz abgestumpft, wie es die Satzung für Gehwege vorsieht.
Mehr erfahren →Bereitschaft & Wetterbeobachtung
In der Wintersaison behalten wir die Wetterwarnungen für Meerbusch im Blick. Sind Schnee oder Eisregen angekündigt, planen wir die Tour nach den Fristen der Satzung (§ 3 Abs. 4): werktags 7 Uhr, sonn- und feiertags 9 Uhr.
Mehr erfahren →Was bei Ihnen bleibt
Per Vertrag räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen nach Satzung. Kommt es zum Streit, zeigen unsere Protokolle, wann an Ihrem Objekt geräumt und gestreut wurde.
Mehr erfahren →Dokumentation je Einsatz
Zu jedem Einsatz legen wir ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Foto an – Ihr Nachweis für Versicherung, Eigentümerversammlung und Nebenkostenabrechnung.
Mehr erfahren →Streugut
Splitt oder Sand bringen wir mit und füllen nach.
Mehr erfahren →Hausmeister & Reinigung im Paket
In Meerbusch gehören auch Laub und Wildkraut auf dem Gehweg zu den Anliegerpflichten. Winterdienst, Gehwegreinigung, Treppenhausreinigung und Kontrollgang übernehmen wir auf Wunsch zusammen.
Mehr erfahren →Räum- und Streuzeiten in Meerbusch – was die Satzung verlangt
Maßgeblich ist die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Meerbusch vom 14. Dezember 1979 (Stadtrecht Nr. 70.01, Fassung Stand Januar 2026). Nach § 1 Abs. 2 gehört die Winterwartung zur Straßenreinigung: Wer den Gehweg reinigen muss, muss ihn im Winter auch räumen und streuen. Zeiten und Streuregeln stehen in § 3.
7 bis 20 Uhr: unverzüglich
Schnee, der tagsüber fällt, und Glätte, die tagsüber entsteht, sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen (§ 3 Abs. 4).
Nach 20 Uhr: bis 7 bzw. 9 Uhr
Was nach 20 Uhr fällt oder friert, muss bis zum nächsten Morgen beseitigt sein – werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr (§ 3 Abs. 4).
Salz grundsätzlich verboten
Auf Gehwegen ist bei Glätte zu streuen, Salz und andere auftauende Stoffe sind dabei grundsätzlich verboten. Ausnahmen: Eisregen und ähnliche Lagen, in denen abstumpfende Mittel nicht ausreichen, sowie gefährliche Stellen wie Treppen, Rampen oder starkes Gefälle (§ 3 Abs. 3).
Breite nach Bedarf der Fußgänger
Für Gehwege nennt die Satzung keine feste Meterzahl: Sie sind in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten (§ 3 Abs. 2). Nur in Fußgängerzonen (Reinigungsgruppe IV) gilt ein Streifen von 2 m entlang des Grundstücks, sofern kein schmalerer Gehweg erkennbar abgesetzt ist (§ 2 Abs. 3).
Haltestellen sicher erreichbar
An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und von Schulbussen muss der Gehweg so geräumt und gestreut sein, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang möglich ist (§ 3 Abs. 5).
Schnee richtig lagern
Geräumter Schnee gehört an den fahrbahnseitigen Rand des Gehwegs. Straßeneinläufe und Hydranten bleiben frei, Schnee vom Grundstück darf nicht auf Gehweg oder Fahrbahn und salzhaltiger Schnee nicht auf Baumscheiben oder Grünflächen (§ 3 Abs. 3 und 6).
Welche Flächen zu Ihren Pflichten gehören, ergibt sich aus dem Straßenreinigungsverzeichnis, das Anlage der Satzung ist. In den Reinigungsgruppen I und II reinigt die Stadt die Fahrbahn, der Gehweg liegt bei den Anliegern. In Gruppe III reinigen die Anlieger Fahrbahn und Gehweg, bei Pflichtigen auf beiden Straßenseiten bis zur Straßenmitte; Gruppe V umfasst Verbindungswege, die ebenfalls die Anlieger reinigen (§ 2). Laut den Hinweisen der Stadt liegt die Gehwegreinigung samt Winterwartung im gesamten Stadtgebiet bei den Anliegern. Die Fahrbahnen in ihrer eigenen Reinigungspflicht räumt und streut die Stadt nach Räum- und Streustufen; sonstige Straßen einschließlich Tempo-30-Zonen werden geräumt und nur in klimatischen Ausnahmefällen gestreut.
Wer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt oder gegen die Regeln des § 3 verstößt, handelt nach § 9 der Satzung ordnungswidrig. Kommt auf einem nicht geräumten Gehweg jemand zu Schaden, drohen dem Eigentümer außerdem Schadenersatzforderungen. Per Vertrag räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen; eine Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen, und unsere Einsatzprotokolle helfen Ihnen, diese Kontrolle nachzuweisen. Gegenüber der Stadt geht die Reinigungspflicht selbst nur auf dem Weg nach § 2 Abs. 4 der Satzung auf einen Dritten über. Mehr dazu im Ratgeber zur Räum- und Streupflicht.
Quellen: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Meerbusch (PDF), Straßenreinigungsverzeichnis (PDF) sowie die Hinweise der Stadt Meerbusch zu Winterdienst und Straßenreinigung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.
Anfahrt und typische Objekte in Meerbusch
Unser Standort liegt in Korschenbroich, südwestlich von Meerbusch. Ist Schneefall angekündigt, planen wir die Fahrzeit großzügiger und starten früher.
Büderich
Erreichbar über die A 52. Typische Objekttypen: Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen, Einfamilien- und Doppelhäuser mit längeren Zufahrten, Praxen und Ladenlokale im Ortskern.
Osterath und Strümp
Über die A 52, nach Strümp weiter über die A 57. Typische Objekttypen: Wohnanlagen mit Tiefgaragenrampe, Reihenhauszeilen mit gemeinsamen Wegen, Praxen und Geschäfte im Ortskern sowie Gehwege an Haltestellen, für die § 3 Abs. 5 gilt.
Lank-Latum und der Norden
Lank-Latum, Nierst und Ossum-Bösinghoven erreichen wir über die A 44, Langst-Kierst und Ilverich über die A 52. Typische Objekttypen: Einfamilienhäuser auf großen Grundstücken mit langen Zufahrten, Hofanlagen, kleinere Mehrfamilienhäuser und Geschäfte im Lanker Ortskern.
Wie viel Fläche zu Ihrem Objekt gehört, hängt weniger vom Stadtteil ab als von der Länge des Gehwegs entlang des Grundstücks, der Einstufung Ihrer Straße im Straßenreinigungsverzeichnis und der Zahl der Eingänge. Deshalb sehen wir uns jedes Objekt vor dem Angebot vor Ort an.
Unser Team im Einsatz
Außenanlagen, Zuwege und Eingangsbereiche aus unserer Objektbetreuung in der Region.
Was Sie in Meerbusch von unserem Winterdienst erwarten können
Schneit es nach 20 Uhr, muss der Gehweg nach § 3 Abs. 4 der Satzung werktags bis 7 Uhr frei sein.
Nach Satzung
Über die A 52 und die A 44 erreichen wir alle Meerbuscher Stadtteile. Die Tour planen wir nach den Fristen der Satzung, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Nachweis statt Streit
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Foto festgehalten. Kommt es zu einem Sturz, belegen die Protokolle, wann und wo geräumt und gestreut wurde.
Umlagefähig
Winterdienst zählt zu den Betriebskosten nach BetrKV. Umlegen können Sie ihn über die Nebenkostenabrechnung, wenn der Mietvertrag es vorsieht.
Eigenes Team
Eigenes Team ohne Subunternehmer; Ihr fester Ansprechpartner ist der Inhaber.
Fragen zum Winterdienst in Meerbusch
Zu welchen Zeiten muss in Meerbusch geräumt und gestreut werden?
Was kostet der Winterdienst in Meerbusch?
Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?
Bin ich nach der Beauftragung aus der Haftung?
Darf in Meerbusch auf dem Gehweg Salz gestreut werden?
Muss ich in Meerbusch auch den Verbindungsweg oder die Fahrbahn räumen?
Winterdienst in Meerbusch anfragen
Nennen Sie uns die Adresse in Meerbusch und die Länge des Gehwegs entlang Ihres Grundstücks. Wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück; das Angebot als Saisonvertrag folgt nach der Besichtigung.
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